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Flugreisen: Handgepäck - Leichtes Gepäck, schwere Enttäuschung

, aktualisiert am

Ist das Handgepäck zu groß oder schwer, kann es teuer werden. Lesen Sie mehr über Regeln, Fallen und Preise.

Wer mit leichtem Gepäck unterwegs ist, kann schwere Enttäuschungen erleben: Dann nämlich, wenn er beim Boarding zur Kasse gebeten wird, weil das Handgepäck zu groß, zu schwer oder beides ist. Vor allem bei Billig-Airlines vermag der geforderte Aufpreis schnell an jenen des Fluges herankommen oder diesen übertreffen. Der Fluggast ist in dieser Situation machtlos: Entweder er bezahlt, oder er trennt sich von Teilen seiner Habe. Da ist der Spaß beim Städtetrip oder Kurzurlaub gleich verflogen.

"Der Flug kostet doch kaum noch etwas ..."

Mit der zunehmenden Beliebtheit von Kurzreisen verzichten Fluggäste häufig darauf einen Koffer aufzugeben. Sie ersparen sich damit das Anstellen beim Check-in und das Warten bei der Gepäckabholung am Zielflughafen – und auch die teils enormen Gebühren, die vor allem vermeintliche Billigfluglinien für herkömmliches Reisegepäck zusätzlich kassieren können.

"Handgepäck-geeignet" – aber für wen?

Aber es stand doch "Geeignet für den Transport von Handgepäck im Flugzeug" auf dem neuen Koffer oder Trolley, der Reisetasche oder dem Rucksack? Ja, aber es stand nicht dabei, für welche Fluggesellschaften das gilt. Denn die haben recht individuelle Vorstellungen von dem, was die Passagiere über ihren Köpfen oder – den oft spärlich vorhandenen Fuß-Freiraum weiter einschränkend – unter dem Sitz des Vordermanns unterbringen dürfen, was also als "Handgepäck" gilt.

 

Nur 4 Fluglinien geben dem Fluggast alles

Handgepäck: Kosten und Transportbedingungen sind gut versteckt (Screenshot: H.M./TUI) 

TUIfly.com versteckt wichtige
Informationen zum Handgepäck
(Screenshot: Mai 2014)

Nur vier geben dem Fluggast alles

Es wäre alles so einfach, hielten sich die Fluggesellschaften an die Empfehlung ihrer eigenen Dachorganisation, der IATA (Internationale Luftverkehrs-Vereinigung): 56 mal 45 mal 25 Zentimeter sollte/könnte demnach ein Handgepäckstück (engl. "cabin baggage") messen.

Leider hat die IATA dieser Empfehlung aber das Wörtchen "maximal" hinzugefügt – womit nur 4 von 25 in Europa agierenden Fluggesellschaften, die wir unter die Lupe genommen haben, diese Empfehlung umsetzen: die griechische Aeganair, British Airways, Finnair und Iberia.

Bei allen anderen fallen die erlaubten Maße geringer aus, was – zugegeben – in unserer Tabelle gar nicht so spektakulär aussieht. Hier einige Zentimeter weniger, dort dafür einige mehr. Wird sich schon ausgleichen, denkt man. Tut es aber nicht.

Liter sagen mehr als Zentimeter

Denn rechnet man die Längen- in Volumensmaße um, stellt man schnell fest: Während man bei den oben genannten Gesellschaften ein Äquivalent von rund 63 Litern als Handgepäck mitführen darf, ist das bei der diesbezüglich kleinlichsten Gesellschaft (Sun-Air) gerade einmal die Hälfte; die meisten Fluggesellschaften stellen dem Reiselustigen lediglich gut zwei Drittel des von der IATA empfohlenen maximalen Gepäckvolumens zur Verfügung, also etwa 45 Liter.

55 x 40 x 20 cm: kleiner ist sicherer

Kleiner ist sicherer

Mit Maßen von 55 x 40 x 20 Zentimetern ist man – vergleichsweise – bei der Mehrzahl der Fluggesellschaften auf der sicheren Seite, wie unsere Recherchen zeigten. Damit verschenkt man bei einigen Anbietern zwar Raum, reduziert dafür jedoch das Risiko bei den anderen. In diesem Maßen müssen etwaige Räder, Handgriffe, Gurte, Verstärkungsrahmen des Behältnisses bereits mit berücksichtigt sein, sonst passt das Gepäckstück nicht durch die immer häufiger anzutreffenden "Gepäckrahmen": Metallgestelle, durch welches das Gepäckstück zur Maßkontrolle hindurchgeschoben werden muss.
Zu allem Überdruss sind die Abmessungen nicht das einzige Kriterium, das Gewicht ist ebenfalls zu berücksichtigen.

Von Leicht- bis Schwergewicht

Hier sind die Unterschiede zwischen den Fluggesellschaften weit augenfälliger: Während TUIfly und Sun-Air nur ein Gesamtgewicht von äußerst bescheidenen sechs Kilogramm gestatten (Eigengewicht des Koffers beachten!), kennen American Airlines, Delta, Easyjet und Iberia keine Gewichtsbeschränkung, solange man das Gepäckstück aus eigener Kraft in den Stauraum hieven kann; auch British Airways ist mit einer "persönlichen Tasche" von 23kg und einer zusätzlichen "Kabinentasche" von 23kg sehr großzügig. Bei der Mehrzahl der Fluggesellschaften beträgt das erlaubte Gewicht vergleichsweise bescheidene acht Kilogramm.

Was zählt?

Aber auch hier gilt es, genau hinzusehen. Nehmen wir das Beispiel Easyjet: Die Gesellschaft erlaubt – wie die meisten anderen auch – ein Stück Handgepäck und kennt keine Gewichtsbegrenzung. Aber als das eine erlaubte Handgepäck gilt auch schon eine Gürteltasche oder eine Handtasche. Beides gleichzeitig wären, bei strenger Auslegung, bereits zwei Handgepäckstücke, somit eines davon gebührenpflichtig - Gewicht hin oder her.

Ryanair: scharfe Regeln, saftige Strafen

Ein Auge zugedrückt?

Auf die Toleranz des Flughafenpersonals sollten Sie sich nicht verlassen. Die Klagen von Fluggästen in den einschlägigen Internetforen sind Legion. Vor allem der sogenannte Billigflieger Ryanair geriet wegen rigoroser Anwendung der Handgepäcksbestimmungen und saftiger Gebühren immer wieder unter Beschuss. Man erlaubt deshalb jetzt auch die Mitnahme eines zweiten persönlichen Gegenstandes.

"Die Gebühren können von Zeit zu Zeit variieren"

Die generellen Gepäckbestimmungen der Fluglinie sind aber unverändert vor allem durch teilweise nicht durchschaubare Ausnahmeregelungen charakterisiert: "Auf Flügen von/zu den Kanarischen Inseln, ausgewählten Ski-Strecken, anderen ausgewählte Strecken sowie auf allen Flügen im Juli und August fallen ebenfalls höhere Gebühren an. Die Gebühren können von Zeit zu Zeit variieren", heißt es wenig aufschlussreich in den Bedingungen. Was sind "andere ausgewählte Strecken", was heißt "von Zeit zu Zeit"?  Klären Sie deshalb unbedingt vor der Buchung die Details: Ryanair: Gebührentabelle  

Es darf wirklich nur "ein bisserl mehr" sein

Zusätzlich zum Handgepäck erlauben die meisten Fluggesellschaften die Mitnahme eines oder mehrerer "persönlicher Gegenstände" (ausgenommen Airberlin und Cyprus Fly in den billigsten Tarifen). Auch hier ist die Definition dessen, was man darunter verstehen darf, sehr weit gestreut und reicht von Mantel, Schal oder Regenschirm über die Laptop-Tasche samt Inhalt bis zu zusätzlich erlaubten Behältnissen, die (etwa bei British Airways) schon so groß sind wie bei anderen Gesellschaften das Handgepäck als solches.

Codesharing: "... durchgeführt von"

Codesharing: "Flug wird durchgeführt von ..."

Es kommt noch ein beachtenswerter Fakt hinzu: das Codesharing. Das ist die gängige Praxis, bei der sich zwei oder mehrere Fluggesellschaften einen Flug "teilen". Auf dem Ticket heißt es dann meist: "Dieser Flug wird durchgeführt von ..." Der Hinweis wird von vielen Passagieren wohl kaum beachtet und kann zu unerwarteten Kosten führen.

Umsteigen kann kritisch werden

Denn es gelten in diesem Fall nicht die Gepäckbestimmungen der Fluggesellschaft, bei der man gebucht hat, sonder jene der Gesellschaft, die den Flug tatsächlich abwickelt. Ähnlich gelagert ist das Problem, steigt man bei der Reise auf einen Flug einer anderen Gesellschaft um: Auch hier gilt es, die jeweiligen Bestimmungen zu beachten. Zusätzliche Gepäckgebühren können beim Transit anfallen und werden vor Ort kassiert.

Checken, prüfen, kontrollieren

Will man unangenehme Überraschungen vermeiden, führt kein Weg daran vorbei, sich auf den Websites der Flugunternehmen nach der gerade gültigen Ausformung der Bestimmungen zu informieren. Diese ändern sich häufig und sind unter anderem abhängig von (a) gewählter Flugklasse, (b) Reisesaison, (c) Destination und (d) allfällig vorhandenen Vielfliegerguthaben.

Links zur Gepäckinfo

Wir haben - Stand Mai 2014 - die direkten Links zu den Handgepäck-Bestimmungen für Sie aufgelistet, denn leider sind die Gepäckinformationen (für Handgepäck wie auch reguläres Koffer-Gepäck) häufig schwer bis kaum auffindbar:

Aegeanair: http://de.aegeanair.com/nutzliche-informationen/gepack-beforderungsbestimmungen/handgepackbestimmungen/
Airberlin: http://www.airberlin.com/de-DE/site/flug_gepaeck_luggage.php#handgepaeck
Air France: http://www.airfrance.de/DE/de/common/guidevoyageur/pratique/
preparer_bagage_cabine_airfrance.htm
Air Malta: https://www.airmalta.com/information/baggage
Alitalia: http://www.alitalia.com/DE_DE/your_travel/baggage/
hand_baggage.aspx
American Airlines: http://www.americanairlines.de/intl/de/reiseinformationen/
baggage/allowEuropeToUs.jsp
Austrian Airlines: http://www.austrian.com/Info/Flying/Baggage.aspx
British Airways: http://www.britishairways.com/de-de/information/baggage-essentials/hand-baggage-allowances
Condor:  http://www.condor.com/de/fluginfos/gepaeck/hand-freigepaeck.jsp
Cyprus Airways: http://cyprusair.com/1179,0,0,0,5-Gep%C3%A4ckratgeber.aspx
Delta: http://de.delta.com/content/www/en_US/traveling-with-us/baggage/during-your-trip/carry-on.html
Easyjet:  http://www.easyjet.com/de/die/handgepack
Finnair:  http://www.finnair.com/AT/DE/information-services/
baggage/carry-on-baggage
Germanwings:  https://www.germanwings.com/de/Service/Gepaeck.htm  
Iberia:  http://www.iberia.com/luggage/hand-luggage/
KLM: http://www.klm.com/travel/de_de/prepare_for_travel/baggage/
baggage_allowance/index.htm
Lufthansa: http://www.lufthansa.com/de/de/Handgepaeck
Pegasus: http://www.flypgs.com/de/information/agbs.aspx
Ryanair: http://www.ryanair.com/de/geschaeftsbedingungen/#regulations-cabinbaggage
SAS: http://www.flysas.com/en/at/travel-info/baggage/cabin-baggage/
SUN-AIR: http://www.uk.sun-air.dk/cms.cfm?nPageNo=27619
Swiss: http://www.swiss.com/ch/DE/vorbereiten/
gepaeck/handgepaeck
Swiss - Fluglinie
TAP Portugal: http://book.flytap.com/bagsim/BaggageStart.aspx?_l=en&errorCode=1&
TUI Fly: https://www.tuifly.com/de/service/handgepaeck.html
Turkish Airlines: http://www.turkishairlines.com/de-de/reiseauskunft/gepck/handgepck

 

TUIfly informiert über "Goldbären-Lackierung"

Beispiel "Billig"flieger TUIfly: Auf dessen Website erfährt man zwar knallgelb hervorgehoben und an relativ prominenter Stelle alles über die Sonderlackierungen mancher Maschinen (etwa, dass die "Goldbären"-Lackierung von Haribo "... Ihren Flug zu einem ganz besonderen Erlebnis" macht). Die Auflistung der Bestimmungen für normales Reisegepäck und die Kosten verstecken sich hingegen hinter einem mausgrauen Menüpunkt und sind selbst dort noch falsch eingeordnet.

... versteckt aber wesentliche Fakten

Unter "Übergepäck" muss suchen, wer lediglich die Preise für ganz normales Fluggepäck erfahren möchte. Ob die eingangs erwähnten 180 Euro für einen am Flughafen aufgegebenen 20-Kilo-Koffer in der "billigsten" Klasse Grund für dieses Versteckspiel sein könnten? Wir wissen es nicht.

Gepäck gleich mitbuchen

Gepäck gleich mitbuchen

Sollte sich abzeichnen, dass man mit dem zugestandenen Handgepäck nicht das Auslangen finden wird, gilt es – vor Buchung! – die Tarife der ins Auge gefassten Fluggesellschaft zu prüfen. Denn ...

  1. Ohne alles: vor allem in den niedrigsten Preisklassen der sogenannten Billigflieger ist häufig kein Reisegepäck (Koffer, Check-in-Gepäck) enthalten. 
  2. Die Extra-Zubuchung von Gepäck zum Billigsttarif kann in Summe teurer kommen, als wenn Sie sich gleich für eine teurere Klasse mit inkludiertem Gepäcktransport entscheiden;
  3. Zusammen buchen: Bleibt es bei der Kombination aus Billigstangebot plus extra Gepäckbuchung, sollte dies in einem Aufwaschen erledigt werden – späteres Zubuchen von Gepäck kann zu weiteren Zusatzkosten führen (Ryanair).

Gepäck nie erst am Flughafen buchen

Das ist nämlich die teuerste Variante: Ist (a) in der gebuchten Klasse kein Freigepäck enthalten oder wurde (b) kein solches online zugebucht oder übersteigt (c) das Gewicht des Gepäcks am Flughafen jenes des inkludierten bzw. gebuchten Gepäcks, so wird es extrem teuer.

Auch bei den Linienfluggesellschaften. Meist liegt das Normal-Limit für Reisegepäck bei 23 Kilogramm (Abweichungen in der Tabelle). Alles darüber gilt als Übergepäck und kostet selten weniger als 10 Euro pro Kilogramm. Spätestens bei 32 Kilogramm pro Gepäckstück ist aber bei ausnahmslos allen Gesellschaften Schluss. Und zwar aus arbeitsrechtlichen Gründen, im Hinblick auf das Flughafenpersonal. Schwerere Stücke müssen dann als Frachtgut (Air-Cargo) versendet werden.

Kinder und Dicke, Instrumente und Sportgerät

Sonderfälle: klein, groß, breit

  • Kinder: Vor allem bei Kleinkindern unter 2 Jahren sind die Regelungen der Fluggesellschaften extrem unterschiedlich. Bei manchen dürfen Buggy oder Kindersitz im Fluggastraum verstaut werden, bei anderen nicht. Bei manchen haben Kleinkinder das Anrecht auf eigenes Handgepäck, bei anderen nicht. Auch die Anzahl von Kindern pro erwachsenem Fluggast kann beschränkt sein.
  • Instrumente: Mit der Gitarre auf Reisen? Bei manchen Gesellschaften geht das gerade noch durch (die Gesamtabmessung des Instruments zählt), andere erwarten schon für einen Geigenkasten die Buchung eines vollen Sitzplatzes – ohne jedoch dem besaiteten "Fluggast" auch ein eigenes Kontingent an Handgepäck zuzugestehen! Die Noten etwa müssen also Platz im (Hand-)Gepäck des fröhlichen(?) Musikanten finden.
  • Sportgeräte: Sofern im Fluggastraum überhaupt erlaubt (Baseballschläger, Ausrüstung für Kampfsportarten etc. sind verboten), nur bis zu den von der Fluggesellschaft erlaubten maximalen Gesamtabmessungen (Höhe, Breite, Tiefe). Alles andere muss zum Check-in-Gepäck.
  • Leibesfülle: Die Air France etwa bietet wohlbeleibten Fluggästen einen Zusatzsitz mit 25 Prozent Preisnachlass (dieser wird sogar rückerstattet, ist der Flug in der Economy-Klasse nicht ausgebucht). Die Freigepäckmenge ändert sich dadurch aber nicht. Und: Wird das Angebot nicht angenommen, obwohl die Normmaße überschritten sind, kann der Passagier "aus Sicherheitsgründen" vom Transport ausgeschlossen werden ...

Kein Rechtsanspruch beim Handgepäck

Sind alle Klippen der Bestimmungen umschifft – gibt es dennoch keinen Rechtsanspruch auf Beförderung des Handgepäcks im Fluggastraum. So empfehlen einige Veranstalter ausdrücklich, möglichst früh beim Boarding zu erscheinen, um beim Sturm in die Maschine vorne mit dabei zu sein und so die Chance auf Stauraum über Kopf zu wahren. Ist dieser voll und auch unter dem Vordersitz kein Platz mehr, muss das Handgepäck abgegeben werden und wird vom Personal andernorts verstaut.

Sicherheit oder Umsatz

"Aus Sicherheitsgründen ..."

Wie bei anderen Erschwernissen – manche sagen: Schikanen – in der Luftfahrt halten oft auch beim Gepäck "Sicherheitsgründe" als Argument her: So musste der Fluggast womöglich bei der Gepäckkontrolle das Volumen seines Handgepäcks unfreiwillig reduzieren und seine ohnehin nur noch halb volle Bodylotion abgeben, weil das Fläschchen mehr als 100 ml Flüssigkeit aufnehmen könnte ...

Die Familientube Zahnpasta, der Haarspray, das Mineralwasser etc. fielen den Sicherheitsbemühungen ebenso zum Opfer wie das vertraute Schweizer Messer und Omas Stricknadeln. Acht Euro pro Passagier kostet diese Sicherheitsüberprüfung/-schikane am Flughafen Wien-Schwechat; sie wird über den Ticketpreis im Vorhinein kassiert.

Wertsachen an den Körper

Mitunter ist die Maschine einfach zu klein für die Zahl der Passagiere und deren Handgepäck. Es wurden wohl mehr Sitzreihen hingepfercht als die Konstrukteure an entsprechendem Platz für Gepäck vorgesehen hatten. Platz ist naturgemäß unveränderlich – die Zahl der Sitze hingegen nicht: Mehr Sitze = mehr Flugpassagiere = mehr Umsatz = weniger Raum für Gepäck pro Passagier, so lautet die Gleichung.

Für die Reise bedeutet das: Wertvolle Gegenstände gehören nicht ins Handgepäck, da man dieses nicht mit Sicherheit jederzeit im Auge zu behalten vermag. Verwahren Sie Reisepapiere oder Wertgegenstände am Körper.

Tabelle: Handgepäck

Checkliste fürs Handgepäck

  • Prüfen: Unbedingt vor der Buchung prüfen, ob Sie mit dem zugestandenen Gewicht des Handgepäcks das Auslangen finden.
  • Gleich bestellen: Falls nicht, aufzugebendes Gepäck gleich bei der Flugbuchung mit bestellen.
  • Durchführende Fluglinie bestimmt Limits: Es gelten die Grenzen der durchführenden Gesellschaft, nicht die Limits jener, bei der man gebucht hat (Codesharing).
  • 55 x 40 x 20 cm: Handgepäckabmessungen von 55 x 40 x 20 Zentimeter passen bei vielen Gesellschaften.
  • Erlaubtes Gewicht beachten: Behalten Sie - unabhängig von den Abmessungen - auch das erlaubte Gewicht im Auge.
  • Schlechter Eindruck: Wenn Sie das erlaubte Gewicht überschreiten, keinesfalls unter der Last stöhnend beim Boarding erscheinen – das reizt das Personal zur Überprüfung.
  • Viel anziehen: Bei Gewichts-Grenzfällen alles anziehen, was dafür geeignet ist.
  • Hartschalengepäck schwerer: Rucksäcke und Kunststoff-Reisetaschen haben ein deutlich geringeres Eigengewicht als Hartschalengepäck.
  • Gewicht beim Heimflug höher: Berücksichtigen Sie, dass man meist mit mehr Gepäck heimreist. Da wird erneut gewogen und/oder gemessen.
  • Flüssigkeiten, Cremen, Pasten, Sprays bis insgesamt 1 Liter in verschließbare Tiefkühlbeutel verpacken. Kein Behältnis größer als 0,1 Liter (unabhängig vom Füllstand).
  • Kinder, Sportgeräte, Musikinstrumente: Beachten Sie die je nach Fluggesellschaft unterschiedlichen Regelungen für Kinder, Sportgeräte (evtl. vor Ort mieten statt mitnehmen) und Musikinstrumente.
  • Duty-free-Gegenstände: Sie werden oft in das Gewicht des Handgepäcks eingerechnet und müssen im Zweifellsfall in diesem Platz finden; am besten bis zum Zielflughafen eingeschweißt lassen.
  • Schwere Gegenstände heimschicken: Schwere Urlaubssouvenirs evtl. mit Paketdienst nach Hause senden lassen.

Damit sollte aus der Last eine Reise-Lust werden - sofern Ihre Fluggesellschaft mitspielt.

Leserreaktionen

Kein Platz mehr

In Ihrem Artikel schreiben Sie, wie die Fluglinien angeblich das Handgepäck kontrollieren. Die Praxis sieht leider anders aus. Als Mehrfachflieger in der „Holzbankklasse“, erlebe ich immer wieder, dass Passagiere oft nicht nur ein Handgepäck – wesentlich grösser als angeblich zugelassen – in den Flieger bringen und wenn man nicht rechtzeitig im Flieger ist, keinen Platz mehr in den Oberkopfbehältern findet. Wo bleibt hier die Kontrolle, habe ich mich oft gefragt.

Ing. Werner Gräf
Innermanzing
(aus KONSUMENT 9/2014)

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