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Holding Graz Linien - Schwarzfahrt wider Willen: Strafe erlassen

"Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Die Zugkarte "inklusive Straßenbahn" war doch "exklusive Straßenbahn".

Der Fall wurde für den Konsumenten positiv erledigt

Herr und Frau Ehn hatten am Bahnhof Zugkarten nach Graz „inklusive Straßenbahn“ verlangt. Es wurden ihnen Aktionstickets um 19 € angeboten, die sie kauften. Gleich nachdem sie in Graz mit Bekannten in die Straßenbahn gestiegen waren (die Bekannten lösten eben beim Wagen-Automaten Fahrkarten), wurden Familie Ehns Tickets kontrolliert. Für die Straßenbahn ungültig, hieß es. Herr Ehn erhielt zwei Zahlscheine zu je 95 €. Er durfte die Fahrkarten weder nachlösen, noch wurde ihm angeboten, die Strafe sofort in bar zu bezahlen. Da hätte sie nur 65 € pro Person betragen. Nachdem wir vermittelt hatten, erließ Holding Graz Linien Familie Ehn kulanterweise die Strafzahlung.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .

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