Zum Inhalt

Kfz-Eigenimport - Kein Lehrgeld zahlen

Die Europäischen Verbraucherzentren haben alles Wissenswerte zum Thema Eigenimport von Kraftfahrzeugen zusammengetragen.

Wer ein Auto aus dem Ausland importieren will, wird häufig mit jeder Menge unerwar­teter Hürden konfrontiert. Laut einer EU-weiten Umfrage verläuft nur bei 14 Prozent der Eigenimporte alles nach Wunsch. Als bei Weitem häufigstes Problem wurden Schwierigkeiten mit der Behörde bei der Registrierung genannt, gefolgt von der doppelten Zahlung der Mehrwertsteuer.

Studie zum Gebrauchtwagenkauf

Um möglichst wenig Lehrgeld zu zahlen, ist es wichtig, sich zuvor umfassend zu in­formieren. Die Europäischen Verbraucherzentren haben nun die umfangreicheStudie: Autokauf in der EU veröffentlicht, in der praktische Tipps für ­jede Stufe – von der Informationssammlung bis zur Registrierung daheim – geboten ­werden. Sie bezieht sich auf Neu- und ­Gebrauchtwagen bzw. -motorräder aus ­EU-Staaten (sowie Norwegen und Island). Eigenheiten jedes einzelnen Landes werden berücksichtigt.

Informationen einholen

Verlockenden Angeboten im Internet oder in Inseraten sollten Sie mit Vorsicht begegnen. Nur allzu oft werden nicht verkehrstaugliche oder gestohlene oder gar nicht existente Fahrzeuge angeboten. Versuchen Sie daher, so viel Informationen über das Fahrzeug und den Verkäufer zu bekommen wie möglich.

Das gilt besonders für Gebrauchtwagen­käufe. Seriöse Firmen geben Informationen über sich preis; Firmenadresse, Kontaktdaten usw. sind auf ihrer Homepage ersichtlich. Auch die Qualität des Fahrzeuges gilt es zu prüfen. Verlangen Sie Auskunft darüber, wann die letzte Inspektion stattgefunden hat und wann die nächste fällig ist.

Vor Ort überprüfen lassen

Dringend anzuraten ist, einen Gebrauchtwagen vor dem Kauf überprüfen zu lassen – durch den lokalen Automobilclub oder einen unabhängigen Experten. Es bedarf dazu des Einvernehmens mit dem Verkäufer, die Kosten muss der Kaufinteressent tragen.

Nicht in allen Staaten ist ein schriftlicher Kaufvertrag erforderlich. Doch Sie benötigen einen solchen auf jeden Fall für die Registrierung daheim. Grundsätzlich gilt: Unterschreiben Sie keinen Vertrag, den Sie nicht verstehen.

Mit Kreditkarte zahlen

Vorauszahlungen sollten nie bar oder per Überweisung erfolgen. Am wenigsten riskiert man mit einer Kreditkartenzahlung – ungerechtfertigt abgebuchte Beträge können rückerstattet werden. Abgesehen von der Betrugsgefahr gibt es auch gesetzliche Obergrenzen für Bargeldzahlungen. Im Zweifelsfall sollten Sie lieber auf einen Kauf ver­zichten, als etwas zu riskieren.

 

 

ECC: Co-funded by the European Union

Dieser Artikel entstand im Rahmen der "Action 670702 – ECC-NET AT FPA", für welche das Europäische Verbraucherzentrum Österreich Förderungen aus den Mitteln des Verbraucherprogramms der Europäischen Union (2014–2020) erhält.

Mehrwertsteuer, Überstellung

Mehrwertsteuer

Wichtig ist die Klärung der Frage, wo die Mehrwertsteuer zu zahlen ist. Bei Neu­wagen wird die Zahlung im Zielland fällig, also in Österreich – zum hier gültigen Steuersatz von 20 Prozent. Die Mehrwertsteuer für Gebrauchtwagen hingegen wird im Land, wo Sie das Auto kaufen, fällig. Sie zahlen dem Verkäufer den Kaufpreis inklusive der dort üblichen Mehrwertsteuer. Anders die Normverbrauchsabgabe (NOVA): Sie muss auch für Gebrauchtwagen in Österreich entrichtet werden.

Neu oder gebraucht?

Wie wird "neu" und "gebraucht" definiert? Ein Neuwagen wurde vor nicht mehr als sechs Monaten erstzugelassen oder sein ­Kilometerstand beträgt nicht mehr als 6.000 km. Sind diese beiden Grenzen überschritten, handelt es sich definitionsgemäß um einen Gebrauchtwagen.

Überstellung

Zur Überstellung vom Ort des Kaufes nach Österreich benötigen Sie Überstellungskennzeichen und eine Kurzversicherung. Sie können solche Kennzeichen zwar im Inland beantragen, es ist aber nicht empfehlenswert, weil in vielen Ländern (darunter Deutschland und Italien) das Fahren damit nicht erlaubt ist. Beantragen Sie Überstellungskennzeichen daher immer in jenem Land, in dem das Fahrzeug gekauft wurde.

Registrierung

Die Registrierung ist bei der an Ihrem Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsstelle einzureichen. Dazu benötigen Sie neben Kaufvertrag, Reisepass oder Führerschein sowie Meldezettel einen Konformitätsnachweis (Certificate of Conformity – COC), der vom Verkäufer beizubringen ist.

Sollte dieser nicht dazu bereit sein, kontaktieren Sie den Generalimporteur Ihrer Fahrzeugmarke und bitten Sie um einen Auszug aus der ­Genehmigungsdatenbank. Ist auch das nicht möglich, müssen die Fahrzeugdaten in die Genehmigungsdatenbank eingetragen werden. Dafür ist der Landeshauptmann zuständig, konkret muss die technische Landesprüfstelle des jeweiligen Bundeslandes die Registrierung vornehmen.

Mehr zum Thema

  • Die vollständige Studie (in englischer Sprache), sowie die wichtigsten Infos (auf Deutsch) für den Import nach Österreich finden Sie hier:Studie: Autokauf in der EU
  • Sollte es zu Problemen mit der Registrierung kommen, kontaktieren Sie das nationale Solvit-Center – im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Tel. 01 711 00-5795 bzw. 6292, E-Mail: solvit@bmwfw.gv.at
  • Beratung und Hilfe bei allen grenzüberschreitenden Problemfällen für Konsumenten: VKI Europäisches Verbraucherzentrum, Tel. 01 588 77 81, Europakonsument: Europäischisches Verbraucherzentrum Österreich

Links zum Thema

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

E-Autos in der Praxis

E-Autos in der Praxis

Das Für und Wider wird nicht erst seit dem EU-Beschluss zum Ende der Verbrennungsmotoren heftig diskutiert. Wir wollten wissen, wie sich ein E-Auto in den Alltag einfügt.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang