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Leserbriefe - Konsument 3/2001

 

Konsument 1/2001:
Gulet, Banken, Euro

Dickes Lob

 Ihre Klage gegen Gulet ist eine tolle Unterstützung von einzelnen Reisenden gegen übermächtige Veranstalter. Auch die Überprüfung der Zinsenverrechnung und der Geschäftsbedingungen von Banken ist eine wichtige Angelegenheit des Konsumentenschutzes. Zur Frage der Ausgabe von Euro-Scheinen teile ich Ihre Meinung, dass es unbedingt notwendig ist, den Ausgabetermin vorzuverlegen. Es gibt sicher viele verantwortungsvolle Bürger, die Geld in Euro wechseln würden und die Umstellung damit erheblich erleichtern könnten. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg mit Ihrer Zeitschrift!

Werner Görtz
1230 Wien

Konsument 10/2000:
Ethisch konsumieren

Pionierarbeit

Im Namen der österreichischen Clean Clothes Kampagne möchten wir Ihnen herzlich zu der mutigen Entscheidung des VKI gratulieren, dem Thema Unternehmens-Ethik künftig zunehmend Raum geben zu wollen. Man kann die Pionierarbeit, die der VKI in diese Richtung leistet, nicht hoch genug einschätzen. Uns sind die Schwierigkeiten bewusst, die die Einbeziehung des Unternehmens-Ethik-Tests in den traditionell bewährten Produkttest mit sich bringt. Zumindest von der Bekleidungsbranche können wir aufgrund der langjährigen Erfahrung der Kampagne mit Sicherheit sagen, dass eine solche Evaluierung äußerst schwierig ist und die Ergebnisse in sehr hohem Maße von der Art und Herkunft der zu Grunde liegenden Informationen abhängen. Wir halten es daher für besonders wichtig, klar zu machen, dass die Ergebnisse solcher Tests oft nicht mehr als ein tendenzielles Bild ergeben können, und zu erklären, wie diese Ergebnisse zu Stande gekommen sind. Diese Informationen sind schon alleine deshalb so wichtig, weil sie auf die Problematik der Unternehmens-Ethik aufmerksam machen und ein Anreiz dazu sein können, sich selbst aktiv genauer zu informieren.

Christian Mücke für die Clean Clothes Kampagne Wien

Konsument 1/2001:
Zahlungsverkehr

Nicht wirklich„schnell“

 Wie wahr ist doch Ihr Bericht über das gute Service und die Information der Banken und wie man die Konsumenten abkassieren kann, ohne dass sie es merken. Ich habe im Dezember von meinem Konto der PSK einen Betrag von ATS 5000,– auf mein Konto bei der Volksbank überwiesen und zwar per PC, also über das schnelle Internet. Abgebucht wurde mir der Betrag bei der PSK zum richtigen Datum am 11. Dezember. Zugebucht bei der Volksbank dann allerdings erst am 16. Dezember. Ich frage mich nur, sind die Leitungen so langsam, sind die 5000,– so sperrig, dass es so lange unterwegs ist?

Alois Käfer
Amstetten

Konsument 1/2001:
Scheinwerfer – Reifenfüllgas

Mehr Fahrkomfort

Meine Entscheidung für Reifengas hatte nur einen Grund: Komfort! Das Schluckvermögen der Reifen ist jetzt auf dem Niveau der früheren Diagonalreifen. Autobahnrillen? Nur mehr zu sehen. Steinpflaster in alten Stadtteilen? Darüber gleitet man geräuscharm hinweg. Ein weiterer Vorteil ist der gleich bleibende Druck auch bei längeren Autobahnfahrten. Ob der korrekte Druck länger als mit Luft erhalten bleibt, muss ich erst noch kontrollieren. Ihre Kritik an weiteren, teilweise sehr theoretischen Vorteilen in diversen Prospekten möchte ich sehr wohl unterstreichen.

Johannes Haas
Internet

Konsument 2/2001:
Winter & Versicherung

Nicht immer die AUVA

 Die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) ist für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zuständig, also ausschließlich für Schäden bei einer versicherten Erwerbstätigkeit oder Ausbildung. Bei der Ausübung des Wintersports kommen daher vor allem Unfälle von Schülern und Schülerinnen bei Schulschikursen sowie Unfälle von Personen in Betracht, bei denen die Ausübung des Wintersports die versicherte Tätigkeit darstellt (Skilehrer usw.). Im Gegensatz zur Darstellung im Artikel sind die Bergekosten (Akja oder Hubschrauber) in der Regel sehr wohl von der AUVA gedeckt. Hubschrauberkosten werden auch dann übernommen, wenn wegen der Besonderheiten des Unfallortes (am Berg) die Bergung mit dem Hubschrauber medizinisch notwendig war. Die AUVA berücksichtigt daher bei der Kostenübernahme sehr wohl auch die Besonderheiten des Unfallortes. Informationen dazu gibt es auch im Internet unter http://www.auva.sozvers.at

Wolf-Dietrich Mostböck
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Wien

Konsument 10/2000:
Der Fall des Monats

Zu Unrecht gemahnt

Ihr Artikel hat sehr unangenehme Erinnerungen in mir wachgerufen. Auch von mir hat ein Versandhaus Geld für Waren eingefordert, die ich nie bestellt hatte. Allerdings kamen weder Mahnungen noch die Forderung vom Inkassobüro jemals zu mir. Erst die gerichtliche Klage erreichte mich. So war es notwendig, vor Gericht zu beweisen, dass ich nicht die gesuchte Schuldnerin war. Mein Glück war, eine gute Rechtsschutzversicherung zu besitzen, die mir einen Anwalt zur Verfügung stellte. Doch obwohl gerichtlich alles geklärt wurde, kam es noch mehrere Male zu Zahlungsforderungen von anderen Firmen. Schuld war in meinem Fall das Inkassobüro, das auch weiterhin meinen Namen nicht aus dem Computer strich. Erst nachdem ich persönlich, mit allen gerichtlichen Unterlagen und entsprechend wütend vorsprach, fand der Wahnsinn ein Ende. Als Verwechslungsgrund reichte übrigens der gleiche Name und eine ähnliche Adresse, die ich vor 15 Jahren hatte. Weder Geburtsdatum noch Unterschrift oder Meldezettel reichten als Gegenbeweis. Ich bin seit fast 20 Jahren bei der Gemeinde Wien in einem Sozialberuf tätig und zeit meines Lebens noch in keiner Weise in Zahlungsverzug geraten.

Susanne Haas
Wien

Konsument 1/2001:
Kennwort „Euro“

Banknoten nicht zurückhalten!

Die Euro-Banknoten bis 1. Jänner 2002 zurückzuhalten, ist ein Blödsinn. Ich kenne überhaupt keinen triftigen Grund dafür. Sobald das Eurogeld produziert ist (Zeit dazu war ja vorhanden), soll es unter die Leute gebracht werden.

Fritz Eberle
Innsbruck

Umstellungsphase zu kurz

Dass Euro-Banknoten erst ab 1. Jänner 2002 ausgegeben werden, finde ich weniger problematisch als die kurze Umstellungsphase von zwei Monaten. Vor allem ältere Menschen werden sich mit diesem Thema erst auseinander setzen, wenn sie auch in der Praxis damit konfrontiert werden.

Dorrit Archan
Raaba

Konsument 1/2001:
Ladendiebstahl  

Nicht einschüchtern lassen

Einem Kaufhaus fehlt jede rechtliche Grundlage, die Taschen ohne konkreten Verdacht zu untersuchen. Dem mehr oder minder schroffen Begehren der mehr oder minder gesitteten Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten ist ebenso wenig nachzukommen. Diese sind Private wie jeder andere auch und haben, Phantasieuniform hin oder her, nicht die geringste Hoheitsgewalt zum Durchsuchen! Selbstverständlich gälte dies auch für allfällige von diesen Diensten vorgenommene oder auch nur angedrohte Anhaltungen: Diese wären (ohne begründeten Verdacht) rechtswidrig und sogar strafbar, was in der Regel jedem Security-Mitarbeiter bestens bekannt ist. Geraten werden kann hier nur zu allergrößter Gelassenheit, jedoch Festigkeit im Entschluss, wenn man seine Tasche nicht vorzeigen möchte. Notfalls über Handy die Polizei rufen!

Dr. Benedikt Wallner,
Rechtsanwalt
Wien

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