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Schimmel-Sanierung - Zuständigkeit bei Altbaueigentum

"An wen wende ich mich, wenn ich in meiner Altbaueigentumswohnung Schimmel entdecke? Die Hausverwaltung hat schon einmal in einem anderen Zimmer nicht wirklich saniert, sondern nur die Wand getrocknet." - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Veronika Schmidt.

Veronika Schmidt (Bild: Ehrensberger) 
Veronika Schmidt

Bei Feuchtigkeitseintritt und damit verbundener Schimmelbildung handelt es sich rechtlich um einen "ernsten Schaden des Hauses", für den die Hausverwaltung zuständig ist. Daher sollten Sie den Schaden unverzüglich melden.

Erhaltungsauftrag beim Bezirksgericht einbringen

Wird die Verwaltung trotz schriftlicher Anzeige nicht tätig, können Sie auch als einzelner betroffener Wohnungseigentümer einen diesbezüglichen Antrag auf Durchführung der notwendigen Erhaltungsarbeiten beim Bezirksgericht stellen.

Gleiches Recht für Miete und Eigentum

Ein Anwalt ist dafür nicht notwendig. Diese Regelung gilt darüber hinaus für alle Mietwohnungen, die dem Mietrechtsgesetz (MRG) oder dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) unterliegen. Voraussetzung ist, dass nicht der Mieter oder Eigentümer selbst schuld ist, etwa durch schlechtes Lüften, undichte Silikonfugen, tropfende Zuleitungen zu Waschmaschine und Geschirrspüler etc.

Lesen Sie mehr zum Thema Erhaltungspflichten laut Wohnrecht.

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