Zum Inhalt

Stromzähler selbst ablesen - Gesetzliche Regelungen

"Bei meinem Wechsel des Stromanbieters hat der Netzbetreiber den Stromzählerstand hochgerechnet. Diese Berechnung war aber dermaßen überhöht, dass der tatsächliche Zählerstand noch Monate danach unter dem Wert der Hochrechnung lag. Wieso ist das erlaubt?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Andi Peter.

[Asset Included (Id:318892879969;Type:Bild)]
Andi Peter

Alle drei Jahre

Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, alle drei Jahre den Zähler abzulesen. Bei einem Anbieterwechsel ist die Ablesung des Zählers hingegen nicht zwingend vorgesehen, der Netzbetreiber kann den Verbrauch auch rechnerisch aufgrund früherer Verbrauchsdaten ermitteln. Sie sind aber berechtigt, den Stand selbst abzulesen und dem Netzbetreiber (zeitgerecht) mitzuteilen.

Weicht ihr Zählerstand stark von einer Hochrechnung des Netzbetreibers ab, so können Sie dagegen Einspruch erheben und der Netzbetreiber muss die Rechnung kostenlos korrigieren. Da sich Kunden bei einem Anbieterwechsel erfahrungsgemäß häufig über eine zu hohe rechnerische Ermittlung des Zählerstandes beschweren, raten wir, den Zählerstand auf jeden Fall selbst abzulesen.


Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Smart Meter - Verpflichtende Installation?

Smart Meter - Verpflichtende Installation?

"Mir wurde der Einbau eines Smart Meters in meinem Haus angekündigt. Ist es für mich möglich, das zu verhindern? Ich würde gerne bei meinem alten Stromzähler bleiben." - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Ivana Jurisic, MSc.

Umweltzeichen-Strom - Garantiert ohne Atomstrom?

Umweltzeichen-Strom - Garantiert ohne Atomstrom?

"Wie kann nachweislich 100 % Strom von erneuerbaren Energieträgern ohne Atomstrom und Strom aus fossilen Quellen“ garantiert werden? Wie sollen guter und böser Strom getrennt werden?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Andi Peter.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang