Zum Inhalt

Digitales Fernsehen: FAQ - Sie fragen - wir antworten

Der Umstieg rückt immer näher. 40 Prozent aller Haushalte sind betroffen. Die Verunsicherung ist groß, denn die Informationen zu diesem Thema sind bisher spärlich. konsument.at beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wer ist von der Umstellung auf Digitalfernsehen betroffen?

Betroffen sind alle Haushalte, die die ORF-Programme und ATV+ über (Zimmer)antenne empfangen, das sind rund 40 Prozent aller Haushalte in Österreich. Nicht betroffen sind Sie, wenn Ihr Haushalt über einen Anschluss für Kabel-TV verfügt oder wenn Sie bereits jetzt den ORF über eine digitale Sat-Anlage empfangen.

Was ist digitales Fernsehen?

Eigentlich ist das ein irreführender Begriff. Die Bezeichnung „digital“ bezieht sich lediglich auf die Art der Übertragung des Ton- oder Bildsignals vom Sender zum TV-Gerät. Dabei werden die (analogen) Informationen  in schneller Folge „abgetastet“. Dieser Wert wird sodann umgewandelt -  ähnlich wie beim Computer in binärer Form von 0 und 1. Diese Information wird gesendet und in der Settop-Box oder dem digitalen TV-Tuner wieder in analoge Signale rückübersetzt, damit auch ein Röhrengerät damit angesteuert werden kann.

Ich will kein digitales Fernsehen. Kann ich was dagegen tun? Kann der VKI rechtliche Maßnahmen dagegen ergreifen?

Nein. Digitales TV kommt – ob Sie das wollen oder nicht. Auch wir können das nicht verhindern. Die Entscheidung dafür ist längst bei der EU gefallen und wird bis spätestens 2012 umgesetzt. Sie können höchstens in Zukunft auf das Fernsehen gänzlich verzichten.

Muss ich noch ORF-Gebühr bezahlen, wenn ich nach der Umstellung auf Digital-TV den ORF nicht mehr empfangen kann?

Die Rundfunkempfangsgebühr ist nicht an den Empfang des ORF geknüpft. Wenn allerdings kein einziges Programm mehr empfangen werden kann, somit kein empfangsbereites Gerät mehr vorhanden ist, entfällt auch die Gebührenpflicht. Betroffen wären Haushalte, die derzeit nur ORF und ATV+ über Antenne empfangen und keine Settop-Box kaufen sowie keinen Kabelanschluss und auch kein Rundfunkgerät besitzen.

Wenn die was Neues einführen, dann wird das sicher was kosten?

Richtig. Geschenkt wird einem heute nichts.  Fernsehen wird tendenziell teurer werden; die Umstellung auf digitalen Empfang verursacht einen Teil dieser Mehrkosten. Durch die wesentlich einfachere Möglichkeit zur Verschlüsselung denken auch mehr Programmanbieter an Pay-TV (Bezahlfernsehen).

Muss bei der Umrüstung der Gemeinschafts-Dachantenne auf analogen Betrieb der Hauseigentümer - in unserem Fall die BUWOG - die Kosten übernehmen oder müssen wir Mieter das bezahlen?

Die Kosten für die notwendige Umrüstung einer Gemeinschaftsanlage hat der Vermieter zu tragen. Um eine Gemeinschaftsanlage handelt es sich dann, wenn sie objektiv für alle Mieter nutzbar ist. Es geht hier um eine normale Erhaltungsarbeit, und die wäre notfalls auch per Gericht (Schlichtungsstelle) durchsetzbar.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

GIS-Entgelt - Verfügbarkeit entscheidet


Im Zusammenhang mit der Umstellung des terrestrischen Fernsehens von DVB-T auf DVB-T2 (simpliTV) taucht immer wieder die Frage auf: Besteht weiterhin die Verpflichtung zur Zahlung des GIS-Entgelts, obwohl man zwar ein Rundfunkempfangsgerät, aber kein DVB-T2-fähiges Gerät besitzt?

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang