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Premiere-TV: Zahlungserinnerung - Zu Unrecht gemahnt

Vertrag ordnungsgemäß gekündigt

Herr Dr. P. aus Innsbruck erhielt von Premiere am gleichen Tag zwei Zahlungserinnerungen, eine über 41,33 €, die andere über 31,34 €. Nun war er sich aber keiner Schuld bewusst. Zwar war er einst Kunde bei diesem TV-Sender gewesen, aber er hatte seinen Vertrag ordnungsgemäß gekündigt. Dies schrieb er auch an Premiere.

Unzählige Mahnungen

Doch wenige Wochen später kamen zwei „zweite Mahnungen“, wieder am selben Tag. Jetzt betrugen die Forderungen schon 59,32 € bzw. 79,30 €. Wieder schrieb Doktor P. zurück, dass die Forderung zu Unrecht bestehe. Das nützte nichts: Es folgten dritte und vierte Mahnungen mit immer höheren Summen, dann die Einschaltung eines Inkassobüros. Schließlich kam das Schreiben einer Anwaltskanzlei. Da machte die Forderung schon 438,31 € aus. Geduldig wies Herr Dr. P. wiederum darauf hin, dass er nichts schuldig sei und daher nicht zu zahlen gedenke.

Klage zurückgezogen

Danach – immerhin neun Monate nach der ursprünglichen Rechnung – ging die Sache zu Gericht. Eine Klage wurde schon vor Prozessbeginn zurückgezogen. Den anderen gerichtlichen Zahlungsbefehl beeinspruchte Herr Dr. P. Da erst zog Premiere seine unberechtigte Forderung zurück. Zu erwähnen ist noch, dass es sich bei Herrn Doktor P. um einen prominenten Juristen handelt und er sich daher vor einer Klage nicht gefürchtet hat. Dennoch möchte er vor der Einschüchterungstaktik von Premiere warnen. Nicht alle Konsumenten sind rechtlich versiert und viele würden wohl aus Angst zahlen, auch wenn die Forderung von Premiere nicht rechtens ist.

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