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Der Fall des Monats - Einfach abgedreht

Plötzlich war das Telefon gesperrt. Trotz bezahlter Rechnung.

Ungerechtfertigte Telefonsperren gibt es nicht. Sagt die Telekom... 

Der Morgen im Hause Weber 1) war die übliche Hektik. Während Herr Dr. Weber sein Frühstück im Eilzugstempo absolvierte, wollte seine Frau noch rasch einen Arzttermin vereinbaren. Sie hob den Hörer ab und wählte. Doch der Apparat war tot. Vielleicht eine Störung? Bei Bauarbeiten das Kabel gekappt?
Zum Glück gab es noch eine Möglichkeit, Kontakt mit der Welt aufzunehmen. Herr Dr. Weber schnappte sich sein Handy und wählte die Nummer der Störungsmeldestelle. Nein, von einem technischen Gebrechen wisse man nichts: „No, Sie wern halt de Rechnung net ’zahlt ham“, ließ die Dame dort Herrn Dr. Weber mit sonnigem Wiener Charme wissen. Immerhin verriet sie die Nummer der Rechnungsstelle.
Herr Dr. Weber rief an. Schließlich wollte er so rasch wie möglich seinen Anschluß wieder. Einige Minuten lang hörte er sich geduldig die Musik an, ehe er die Verbindung entnervt abbrach. Dann startete er einen neuen Versuch. Statt Musik hört er nun ein Band: „Bitte warten, bitte warten...“ Diesmal legte er schon früher auf. Beim dritten Versuch schließlich ertönte das Freizeichen.
Fast eine Stunde lang schaffte er es nicht, ins Allerheiligste der Rechnungstelle vorzudringen und wenigstens zu erfahren, warum sein Festnetz-Telefon abgeschaltet wurde – geschweige denn, die Sperre aufzuheben.
Mittlerweile war es 9 Uhr vorbei. Es ist schon wurscht, ich komme eh zu spät, dachte er und beschloß, noch beim Konsumententelefon des VKI anzurufen. Da er rechtskundig war, konnte sich die Auskunft unserer Beraterin auf das Nötigste beschränken: „Ja, das ist richtig, Sie können Schadenersatz verlangen. Die Telekom muß Ihnen die Kosten für die Telefonate auf dem Handy ersetzen, wenn Ihnen das Telefon zu Unrecht abgesperrt worden ist.“
Auch die Nummer der Rechtsabteilung der Telekom ließ sich schließlich eruieren. Endlich konnte Herr Dr. Weber mit einem zuständigen Menschen sprechen, einer sogar recht netten Frau Doktor. Sie schien seinen Ärger zu verstehen und sah im Computer nach. Die letzte Rechnung wurde bezahlt: „Da könnte eine Umstellung in der Verrechnung schuld sein“, meinte sie und bemühte sich redlich um Schadensbegrenzung. Nach einer weiteren halben Stunde hatten Webers endlich ihr Telefon wieder.
An diesem Tag meldeten sich noch weitere verärgerte Telekom-Kunden bei uns. Ihnen allen wurde das Telefon gesperrt. Eine Dame erschien im „Konsument“-Beratungszentrum: „Ich bin gleich aufs Postamt gegangen und steh da am Schalter, und was soll ich Ihnen sagen – der Herr vor mir hatte genau dasselbe Problem.“
So veröffentlichten wir eine Aussendung, in der wir auf die Rechtslage hinwiesen: Die Telekom muß säumige Zahler erst mahnen, ehe sie den Anschluß stillegt. Wem das Telefon zu Unrecht abgesperrt wurde, der sollte bei der Regulierungsstelle, der Telekom Control, schriftlich eine Beschwerde deponieren (1060 Wien, Mariahilfer Straße 77–79). Und man kann auch Schadenersatz (etwa für die Kosten für Gespräche vom Handy) geltend machen.
Unsere Mitteilung an die Medien hatte ein unerwartetetes Echo: „Uns ist kein Fall bekannt, wo Telefonanschlüsse ungerechtfertigt gesperrt wurden“, ließ die Telekom verlauten. Nein, wirklich? Die Unzähligen, die uns und die Telekom mit Anrufen bombardiert haben – nur ein paar Querulanten?
Herr Dr. Weber bekam den Schadenersatz für seine Handy-Telefonate übrigens prompt überwiesen. Vielleicht doch ein Eingeständnis, daß hier einiges schief gelaufen ist

1) Name von der Redaktion geändert.

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