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Google-Datenschutzerklärung - Mehr Nutzen für Google als für User

Google hat ab 1. März 2012 neues Kleingedrucktes. Was als Service am Kunden verpackt wird, nützt mehr dem Konzern als den Usern und verstößt gegen europäisches Datenschutzrecht.

Alexander Koukal, Co-Autor unseres KONSUMENT-Buches „Ihr Recht im Internet“ hat Googles neue Datenschutzerklärung unter die Lupe genommen.

Wenn Sie Google-Mail (www.gmail.com, auch Gmail), die Google-Websuche, Google+, YouTube, Picasa oder einen der vielen anderen Dienste des Internetriesen verwenden, sind Ihnen die Hinweise wahrscheinlich schon aufgefallen: Google aktualisiert seine Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen für mehr als 60 seiner Produkte. Am 1. März 2012 tritt eine einheitliche Fassung dieses Regelwerks für beinahe alle Google-Angebote in Kraft. Eine Übersicht und die deutsche Fassung finden Sie unter http://www.google.at/intl/de/policies.

Umfassende Vereinheitlichung der rechtlichen Texte

In der Ankündigung an die Gmail-Nutzer streicht Google die Vorteile für seine Kunden heraus. Nicht ganz zu Unrecht – bisher galten für jeden Dienst eigene, zum Teil voneinander abweichende Bedingungen. Wer sich damit auseinandergesetzt hat, konnte leicht den Überblick verlieren. Ab März 2012 gibt es eine umfassende Vereinheitlichung der rechtlichen Texte für fast alle Google-Angebote. Eigene Bestimmungen wird es auch in Zukunft für den Google-Browser Chrome geben. Positiv ist, dass sich Google um eine für den juristischen Laien verständliche Sprache bemüht hat. Das gilt auch für die deutsche Fassung der Bestimmungen.

Neue Rechte für Google …

Die neue Datenschutzerklärung erlaubt Google einen völlig neuen Umgang mit Ihren Daten. Bis jetzt darf das Unternehmen Daten, die es aus Ihrer Nutzung von einem Dienst wie Gmail oder YouTube gewinnt, nur für diesen Dienst auswerten. Zukünftig darf Google alle Daten eines Nutzers aus allen seinen Diensten zusammenführen und gemeinsam verwenden. Das erlaubt die Erstellung von umfassenden Nutzerprofilen.

… weitreichende Folgen für die Nutzer

Google stellt diese neuen Möglichkeiten in der Ankündigung so dar, dass Sie in Zukunft einfacher zwischen den verschiedenen Diensten wechseln können und „passend für Sie“ Vorschläge vorfinden werden. Ein wenig konkreter wird das Unternehmen erst in der Datenschutzerklärung: „Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten.“ Ein Hinweis darauf findet sich, das sei fairerweise gesagt, auch in den FAQ („Häufig gestellte Fragen“).

Datenschutzerklärung unreichend

Werbung zielgenau platzieren

Im Klartext: Wann immer Sie Kommentare in Google+ schreiben, Mails über Gmail versenden oder Videos auf YouTube ansehen, schließt Google aus den Inhalten auf Ihre Interessen und fügt diese zu Ihrem Profil hinzu. Google identifiziert Sie (bzw. Ihren Computer) laufend anhand von Cookies und Ihrem Google-Konto. - Hier ein Beispiel, wie Google-Cookies in Firefox aussehen:

Cookieliste im Firefox, Google ist meist an erster Stelle (Bild: Screenshot VKI)  

Das alles dient nicht nur einem "besseren Nutzererlebnis“, weil Ihre Google-Websuche in Zukunft Treffer liefert, die noch besser für Sie passen. Vor allem erlaubt es Google, Ihnen noch zielgenauer Werbung auf Basis Ihres Verhaltens zu präsentieren. Wenn Sie ein Google-Konto nutzen (z.B. weil Sie Gmail verwenden) und beim Surfen angemeldet sind, werden die erfassten Interessensgebiete wohl fix und auf Dauer mit Ihrem Benutzernamen verknüpft.

Nutzungsbedingungen vereinheitlicht

Die Nutzungsbedingungen werden nun ebenfalls für beinahe alle Google-Dienste vereinheitlicht. Brisante Neuerungen gibt es im Vergleich zur Datenschutzerklärung nicht. Vorgeschrieben ist unter anderem, dass Sie Google-Produkte nicht missbräuchlich verwenden dürfen und Google alle notwendigen (Urheber-)Rechte einräumen, damit die von Ihnen eingestellten Inhalte in den Diensten angezeigt werden können.

Wie Sie auf die Daten zugreifen können

Die Datenschutzerklärung soll Ihnen zeigen, welche Informationen Google erfasst, zu welchen Zwecken diese Informationen genutzt werden und wie Sie auf die Daten zugreifen können. Unterschieden wird dabei zwischen

  • "Daten, die Sie uns mitteilen“ und
  • "Informationen, die wir aufgrund Ihrer Nutzung unserer Dienste erhalten“.

Zur ersten Kategorie zählen alle Daten, die Sie bei der Registrierung zu einem Google-Konto angeben: Ihr Name, Ihre Mailadresse, Ihre Telefonnummer, Ihr Foto etc. Die zweite Kategorie umfasst jene Daten, die ohne Ihr Zutun erfasst werden, wenn Sie eine Webseite besuchen, ein Google-Produkt verwenden oder auf eine Anzeige klicken. Dazu gehören Daten wie Logfiles bei Suchanfragen, IP-Adressen, Gerätekennungen, auch Telefonnummern, Cookies sowie standortbezogene Informationen bei mobilen Geräten. Die IP-Adressen werden laut Google nach neun Monaten, die in Cookies gespeicherten Kennungen nach achtzehn Monaten anonymisiert.

Datenschutzerklärung nach EU-Recht ungenügend

Die Inhalte der Datenschutzerklärung sind mehr als nur ein Informationsservice für Sie. Ihre rechtliche Bedeutung liegt darin, dass Sie der in der Erklärung angeführten Nutzung Ihrer Daten zustimmen, wenn Sie Google verwenden. Wobei dies relativiert werden muss: Nach den strengen europäischen Gesetzen ist eine Zustimmung nur dann gültig, wenn Sie genau wissen, welche Daten Google zu welchen Zwecken verwendet. Die neue Datenschutzerklärung entspricht diesen Anforderungen nicht.

Datenweitergabe an Dritte

Google drückt sich unklar aus …

Sie enthält immer dann, wenn es um die Nutzung der Daten geht, nur vage Ausführungen. Welche Daten Google konkret wie verwendet, abgleicht und speichert, bleibt offen. In kaum einem Absatz drückt sich Google klar aus, gibt stattdessen an, Daten „möglicherweise“ zu verwenden, „gegebenenfalls“ im Ausland zu speichern oder „unter Umständen“ zu verknüpfen.

… und gibt Ihre Daten an andere weiter

Die Weitergabe von Daten an Unternehmen, Organisationen und Personen außerhalb von Google soll hauptsächlich nur nach Ihrer Einwilligung möglich sein. Aber auch in diesem Abschnitt der Erklärung bleibt Google vage. So heißt es, die Daten werden „unseren verbundenen Unternehmen, anderen vertrauenswürdigen Unternehmen oder Personen“ zur Verfügung gestellt, die diese im Auftrag und auf Grundlage der Weisungen von Google verarbeiten.

Kontrolle für den Nutzer?

Mit einer Anwendung namens Dashboard können Sie die Informationen einsehen, die zu Ihrem Google-Konto gespeichert sind. Der „Anzeigenvorhaben-Manager“ wiederum erlaubt Ihnen, die für Sie gespeicherten Interessensgebiete für Werbeanzeigen zu ändern.

 Google Dashboard: Welche Daten Google vom User speichert (Bild: Screenshot Google Dashboard)

Google behält sich allerdings auch vor, Anfragen zur Datennutzung bzw. Korrektur von Daten abzulehnen. Wobei Google offenbar in eigenem Ermessen beurteilt, ob eine Anfrage unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Vereinbar mit dem europäischen Anspruch auf Auskunft ist das nicht.

Klagen nur in Kalifornien

Der Anbieter aller Google-Produkte ist die in Kalifornien angesiedelte Google Inc., was eine Durchsetzung Ihrer Rechte nach dem österreichischen Datenschutzgesetz praktisch unmöglich macht. Da Google Server einsetzt, die sich in zahlreichen Ländern befinden, findet die Datenverarbeitung mitunter auch im Ausland, vor allem in den USA, statt.

Neue Spielregeln gelten rückwirkend

Zu beachten ist, dass die neuen Spielregeln rückwirkend für alle Daten gelten – also alle Informationen, die Sie bisher Google anvertraut haben oder die Google durch Ihr Nutzerverhalten ermittelt hat.

Vielfache Kritik

Kritik an der Datenschutzerklärung gibt es von den europäischen Datenschutzbeauftragten. Diese haben Google schriftlich gebeten, die Einführung der neuen Bestimmungen aufzuschieben, da ihre Prüfung nach europäischem Datenschutzrecht noch nicht abgeschlossen sei. Google wird dem laut Medienberichten nicht nachkommen. Auch innerhalb der USA regt sich Widerstand: Die Non-Profit-Organisation Electronic Privacy Information Center (EPIC) möchte die Einführung der neuen Datenschutzbestimmungen von Google verhindern. Auf das Inkrafttreten 1.3.2012 wird das wohl keinen Einfluss mehr haben.

"Do not track"-Button

In den USA soll ein Gesetz kommen, das einen „Do not track“-Button im Browser vorschreibt: Damit kann ein Internetuser verlangen, dass sein Surfverhalten nicht verfolgt und für personalisierte Werbung genutzt wird. Benutzer sollen selbst entscheiden können, welche ihrer Daten gespeichert werden. Und die neue europäische Datenschutzrichtlinie sieht vor, dass auch außereuropäische Unternehmen dem europäischen Datenschutzrecht unterliegen, wenn sie in Europa tätig sind.

Cookies öfter löschen

Um die neuen Regeln kommen Sie also nicht herum, außer Sie verzichten in Zukunft ganz auf Google-Produkte. Wenn Sie das nicht wollen, können Sie die Bildung eines umfassenden Nutzerprofils immerhin erschweren, indem Sie nicht alle Internetanwendungen von Google beziehen, sondern sich für jeden Dienst einen anderen Anbieter aussuchen. Die regelmäßige Löschung der auf Ihrem Rechner gespeicherten Cookies trägt ebenfalls dazu bei, die Datensammlung einzudämmen.

Buchtipp: "Ihr Recht im Internet"

Wir kaufen in Onlineshops ein, kommunizieren in sozialen Netzwerken, konsumieren Nachrichten und teilen sie. Die Nutzung von Internetdiensten wirft viele Rechtsfragen auf. Das Buch macht auch Nicht-Juristen verständlich, wo Risiken liegen und wie man sich in kritischen Fragen absichern kann.

www.konsument.at/internet-recht

Aus dem Inhalt

  • Gefahrlos im Internet einkaufen
  • Musik, Videos und Fotos nutzen
  • Internet am Arbeitsplatz
  • Spielregeln für Facebook, Twitter & Co
  • Umgang mit unerwünschter Werbung

Broschiert, 176 Seiten, € 19,90 + Versandkosten

 

 

Ihr Recht im Internet

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