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Handys: kein Jugendschutz - Ohne Kostenlimits oder Internetsperren

Ab 10 Jahren bekommen Kinder schon ein Vertragshandy, aber oft ohne Kostenlimits oder Internetsperren, kritisiert die AK. Den Eltern wird empfohlen, mit ihrem Kind den Kontostand regelmäßig abzurufen, Kostenlimits und die Art der Dienste festzulegen und Mehrwertdienste vorab zu sperren (das ist kostenlos möglich). Auch der Internetzugang kann gesperrt werden.

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Günstige Lösung

Unsere 14-jährige Tochter hat auch ein Smartphone mit WLAN- und Android-Funktion. Sie benützt eine Wertkarte von T-Mobile. Durch die Wertkarte wurde von T-Mobile aus das Internet und die MMS-Funktion gesperrt. Aber durch WLAN kann sie ins Internet einsteigen (zu Hause), und wenn sie unterwegs ist, werden ihr offene Internetzugänge angezeigt, um kostenlos zu surfen. Somit hat sie schon viele kostenlose Apps heruntergeladen und kann ihr Handy voll nützen.

Elke Pusterhofer
E-Mail
(aus KONSUMENT 6/2012)

Keine Internetsperre am Smartphone

Anfang Jänner 2012 hat sich unser 12-jähriger Sohn von seinem Ersparten ein Smartphone gekauft und mit der bisherigen SIM-Karte weitertelefoniert. Nun ist eine Rechnung gekommen, laut dieser hat unser Sohn Daten um 160 Euro heruntergeladen.

Auf unsere Frage, wie es zu dieser Rechnung kommen könnte, gab die Hotline von A1 die Auskunft, jede SIM-Karte in einem Smartphone kann Daten herunterladen und die Rechnung sei selbstverständlich zu bezahlen. Eine Internetsperre ist unmöglich, es kann nur die SIM-Karte gesperrt werden.

Josef Aichinger
Linz
(aus KONSUMENT 4/2012)

Verhindern lassen sich derartig hohe Kosten dadurch, dass das Kind kein Smartphone verwenden darf oder eine Wertkarte bekommt. Dann kann nur der Betrag auf der Wertkarte „versurft“ werden.

Die Redaktion

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