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Internetbetrug - Cybergauner unterwegs

, aktualisiert am

Betrüger haben das Internet als Tummelplatz entdeckt. Einfache Vorsichtsmaßnahmen können das Risiko minimieren, dass man um sein Geld umfällt.

Stößt man beim Onlineshopping auf sensationelle Schnäppchen, sollte das nicht Freude, sondern Misstrauen wecken. Das gleiche gilt, wenn jemand aus Nigeria oder Kalifornien Interesse für Gebrauchtwaren zeigt, die auf einer heimischen Verkaufsplattform stehen. Derlei geschieht nämlich oft in krimineller Absicht. Das zeigen Beschwerden bei unserem Europäischen Verbraucherzentrum.

Unrealistisch günstig

So meldete sich bei uns eine Leserin, deren Tochter über Internet mehrere spottbillige iPhones bei einer Firma in Großbritannien bestellt hatte. Die Bezahlung sollte über einen Bargeldtransferservice abgewickelt werden. Hoffnungsfroh brachte die Tochter 400 Euro auf den Weg, doch statt der begehrten Handys forderte ein vermeintlicher Paketdienst die Bezahlung von Zollgebühren. Erst zu diesem Zeitpunkt schöpfte sie Verdacht, denn innerhalb der EU gibt es bekanntlich keine Zölle mehr.

Zahlung rückgängig machen

Zu spät: Das Geld war weg. Zahlt man bei Käufen im Internet mit Kreditkarte, ist es im Betrugsfall möglich, die Zahlung beim Kreditkartenunternehmen rückgängig zu machen. Bei Western Union und anderen Bargeldtransferdiensten kann man Geld, das einmal abgeschickt wurde, nicht wieder zurückholen. Jedenfalls sollte man Anzeige bei der Polizei erstatten.


 

Gefälsche Firma

Gefälsche Firma

Sensationell günstig waren auch die Sonderangebote in einer unverlangten Werbe- E-Mail von einer Firma QVC. Als Firmensitze waren der Inselstaat Grenada sowie ein Büro im Wiener Millennium-Tower genannt. Ein Interessent bestellte ein TV- Gerät der Marke Samsung um knapp 1.000 Euro und überwies den Kaufpreis im Voraus – auf ein Konto in Neuseeland.

In unlauterer Weise ausgenutzt

Auf seine immer dringlicheren Bitten folgten immer neue Ausflüchte. Erst da googelte er die Firma QVC im Internet und schickte ihr eine geharnischte Protest-Mail. Die Antwort ließ ihn aus allen Wolken fallen:

"E-Mails bzw. Newsletter mit der E-Mail-Adresse: QVC@inmail.at  stammen nicht von QVC. Hier wird der gute Ruf von QVC in unlauterer Weise ausgenutzt. Wir haben rechtliche Schritte eingeleitet."

Die "falsche" QVC hatte zwar eine E-Mail- Adresse, gab jedoch nicht die Website an, die mit "www." beginnt. Wie denn auch: Die gehört der echten QVC, die mit diesem Betrug nichts zu tun hat. Korrekterweise ist auf der "echten" Site auch der Firmensitz in Bochum angegeben – keine Rede von Grenada oder dem Millennium Tower.

Untreuer Treuhänder

Auch wenn man Waren via Internet verkauft, melden sich nicht nur Leute, die sich für die angebotenen Waren interessieren. Bei Internetauktionen werden zur Weiterleitung des Kaufpreises oft Treuhandfirmen eingeschaltet. Darunter tummeln sich zahlreiche schwarze Schafe.

Davon kann Frau L. ein Lied singen, die einen Artikel auf eBay stellte: "Ein Käufer meldete sich und schlug mir für die finanzielle Transaktion eine Escrow-Firma vor." Sie schickte die Ware an den Käufer. Und wartet seitdem auf ihr Geld.

Das empfohlene Escrow(Treuhand)- Unternehmen gehörte Betrügern, mit denen der angebliche Kaufinteressent unter einer Decke steckte. Ähnliches kann auch Käufern blühen, die Geld an betrügerische Escrow-Dienste überweisen. Die bestellte Ware kommt niemals.

Treuhanddienst selbst vorschlagen

Seriöse Internetauktionshäuser wie eBay empfehlen ausschließlich ihren eigenen Treuhänder. Oder man schlägt dem Geschäftspartner selbst einen vertrauenswürdigen Treuhanddienst vor. Steigt er nicht darauf ein, weiß man wenigstens, woran man ist.

Seriöse Escrow-Dienste verfügen über ein Bankkonto. Bei einem Bargeldtransfer ist das Geld weg! Bei unbekannten Escrow- Diensten sollte man auf der Website prüfen, ob vollständiger Firmenname, Firmensitz (kein Postfach!) und Telefonnummer (kein Tonband) vorhanden sind.

Geplatzter Scheck

Geplatzter Scheck

Beim Betrugsmodell "Bezahlung per Scheck" spielt der Bargeldtransfer ebenfalls eine unrühmliche Rolle. "Konsument"- Leser Mag. Erik S. inserierte sein Auto auf einer österreichischen Online-Plattform. Ein Professor aus Kalifornien bekundete per E-Mail geradezu enthusiastisches Interesse für das Fahrzeug. Misstrauisch wurde Herr S., als der Amerikaner per Scheck bezahlen wollte, und zwar wesentlich mehr als den Kaufpreis. Die Differenz sollte per Bargeldtransfer an einen griechischen Spediteur zur Begleichung der Frachtkosten geschickt werden.

Unser Leser recherchierte im Internet und nahm von diesem Geschäft Abstand. Hinter dem Professor mit Allerweltsname verbirgt sich eine internationale Betrügerbande. Will der unglückliche Verkäufer des Autos seinen Scheck einlösen, stellt sich heraus, dass dieser nicht gedeckt ist.

Die fiktive Bank

Pech hatte auch Herr Stefan D., der mehrere Digitalkameras und Handys bei einem heimischen Internet-Flohmarkt inseriert hatte. Bei ihm meldete sich ein Herr mit dem klingenden Namen Angel Martín- Portugués Salgado. Diesen Namen fand Herr D. auch wirklich in einer Suchmaschine, was ihn glauben machte, dass der Mann wirklich existiert. Mit im Spiel war auch noch die Citibank. Natürlich nicht das bekannte amerikanische Institut, sondern nur dessen Name, den die Gauner ungeniert benutzten.

Überweisung funktionierte nicht

Im Grunde funktionierte der Trick ähnlich wie im zuvor beschriebenen Beispiel. Herrn D. wurde eine Summe in Aussicht gestellt, die den Verkaufspreis für seine elektronischen Geräte weit überstieg. Die Differenz sollte er vorab per Bargeldtransfer an den Sohn von Herrn Martín-Portugués Salgado überweisen, der angeblich gerade in Nigeria weilte. Doch mehrmals kamen Mitteilungen, dass die Überweisung nicht funktioniert habe.

Identität muss nicht existieren

Um dies zu beheben, schrieb die fiktive Citibank in sehr schlechtem Deutsch, sollte Herrn D. weitere Beträge nach Nigeria überweisen, dann bekäme er den Kaufpreis plus das schon überwiesene Geld rückerstattet. Herrn D. konnten wir nur an die Polizei verweisen. Der Internet-Treffer für "Angel Martín-Portugués Salgado" bezieht sich übrigens auf einen Facebook- Eintrag. Dort kann man jeden beliebigen Namen ohne Angabe der wahren Identität ins Netz stellen.

Vermeintliche Anwälte

Vermeintliche Anwälte

Auch wer im Internet nichts kauft oder verkauft, kann Betrügern begegnen. So wurden kürzlich massenhaft E-Mails an österreichische Konsumenten verschickt. Durch das Herunterladen von pornografischem Material in einem Netzwerk habe der Empfänger das Urheberrecht verletzt, schrieb die angebliche Kanzlei KUW Rechtsanwälte.

Das Angebot

Und unterbreitete ein Angebot: "Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen oder Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir Ihnen, den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn Sie anonym bezahlen, garantiert unser Mandant, der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, dass der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen Sie gerichtet worden ist und alle Ansprüche gegen Sie fallengelassen werden sollen."

Kurz: Man möge 100 Euro per Paysafecard einzahlen, um sich Scherereien zu ersparen.

Spekulation auf ein schlechtes Gewissen

Hier spekulieren wohl Betrüger mit dem schlechten Gewissen derjenigen, die hin und wieder auf Pornoseiten surfen. Eine Anwaltskanzlei, die diesen Namen führte, wurde schon vor Jahren stillgelegt. Die Staatsanwaltschaft im deutschen Essen ermittelt. Und zwar gegen die Versender dieser E-Mails.

Wie Sie sich schützen können

Die wichtigsten Tipps:

  • Den Geschäftspartner identifizieren: Hat das Unternehmen eine Website? Gibt es ein Impressum mit genauem Firmenwortlaut, Adresse und Telefonnummer? Wie kann man mit dem Unternehmen in Kontakt treten? Läuft an der angegebenen Nummer nur ein Tonband? Gibt es in Foren warnende Einträge zur Person oder Firma? Misstrauen sollte man Käufern, die sehr weit weg sind. Internetadressen kann man im "Whois" der weltweiten Internet-Registrierungsbehörde  prüfen lassen. Wenn man dort die fragliche Internetadresse eingibt, erfährt man, in welchem Staat die Adresse registriert ist.
     
  • Unverlangte E-Mail-Werbung links liegen lassen: Diese ist verboten und somit kein Kennzeichen für ein seriöses Unternehmen. Versprechen, die in E-Mails gemacht werden, sind oft nicht nachprüfbar.
     
  • Preis hinterfragen: Wenn Artikel weitaus billiger als im regulären Handel angeboten werden, ist Skepsis angebracht. Dahinter könnte Betrugsabsicht stecken, vor allem, wenn eine Vorauszahlung oder Bezahlung via Bargeldtransfer verlangt wird. Bei manchen Schnäppchen handelt es sich um Fälschungen (Produktpiraterie).
     
  • Niemals Vorauszahlungen: Im Idealfall wird die bestellte Ware mit Lieferschein oder per Nachnahme geliefert. Oder per Kreditkarte über eine verschlüsselte Internetverbindung (erkennbar am kleinen Vorhängeschloss am unteren Rand der Seite) bezahlt. Vorsicht mit Treuhanddiensten, auch hier tummeln sich Betrüger.
     
  • Kein Bargeldtransfer: Schicken Sie niemals Geld über Bargeldtransferservice an Unbe-kannte! Bei Betrug kann das Geld nicht mehr zurückgeholt werden. Auch der bekannte Bargeldtransferdienst Western Union warnt ausdrücklich davor.

Leserreaktionen

Geplatzter Scheck

Auch ich habe mein Auto im Internet auf der Plattform „willhaben.at“ inseriert. Kurze Zeit später kam eine Anfrage via Mail. Der Interessent hatte großes Interesse an meinem alten Auto. Er hätte einen Kunden bei einer Reederei und für ihn wäre mein genannter Preis nur ein Pappenstiel. Nach einigen Tagen kam ein Scheck (in Pfund ausgestellt) in 5-facher Höhe, wie die Bank mir das ausrechnete. Der Scheck kam nicht mal eingeschrieben.

Daraufhin wurde ich dann misstrauisch und löste den Scheck nicht ein. Als ich ihn darauf hinwies, daß er zuviel bezahlte, sagte er mir, der Rest wäre für die Transportkosten nach England. Ich wies ihn noch auf verschiedene andere Details hin. Wenn er dennoch Interesse hätte, soll er mir meine genannte Summe auf mein Konto bei der Bank überweisen. Daraufhin hörte ich nie wieder was von ihm.

Monika Fuchs
Sillian
(aus Konsument 9/2010)

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