Zum Inhalt

Mobiles Internet - Unbegrenztes Surfen

"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um alle Anbieter von mobilem Internet und ihre Auslegungen von "unbegrenztem Surfen".

Wir möchten heute kein einzelnes Unternehmen hinter den Vorhang stellen, sondern jene Anbieter von mobilem Internet, die ihre eigene Auslegung von „unbegrenztem“ Surfen haben, diese aber immer erst im Nachhinein offenlegen. Und das sind mehrere, wie Leserzuschriften belegen.

Downloadgeschwindigkeit im Schneckentempo

Es handelt sich wohlgemerkt um Tarife ohne jene Fußnote, die klein gedruckt darauf hinweist, dass die Downloadgeschwindigkeit nach Verbrauch eines bestimmten Volumens auf Schneckentempo gedrosselt wird. Es handelt sich um Tarife, für die die Kunden mehr zu bezahlen bereit sind, eben weil sie kein Limit haben. Es handelt sich um Tarife, welche von Unternehmen angeboten werden, die wissen, dass Video- und Musikstreaming den Datenverbrauch nach oben schnellen lassen. Genau genommen werben sie sogar damit, dass dies die richtigen Tarife sind, um all die schönen Internetangebote ausgiebig nutzen zu können.

"Unbegrenzt ist unbegrenzt" - oder doch nicht?

Herr Bleich beispielsweise fühlte sich von einem Tarif angesprochen, der die Bezeichnung „unlimited“ schon im Namen trägt. Auch sonst findet sich in den Beschreibungen mehrmals der Hinweis „unlimitiertes Datenvolumen“. Trotzdem wollte Herr Bleich auf Nummer sicher gehen und rief bei der Kundenhotline an. „Unbegrenzt ist unbegrenzt“, wurde ihm versichert. Also bestellte er und legte los.

60 GB in 4 Tagen ist kein normaler Gebrauch

An einem Wochenende lud er dann via Smartphone einige online erworbene Filme herunter, als plötzlich die Downloadgeschwindigkeit rapide sank. Ein für ihn unerklärliches Phänomen, doch sein Anbieter hatte eine Antwort parat. In unfreundlichem Ton wurde ihm mitgeteilt, dass er innerhalb von 4 Tagen mehr als 60 GB an Daten heruntergeladen habe, man daher von unberechtigtem, geschäftsmäßigen Gebrauch ausgegangen sei und in der Folge die Verbindung automatisch gedrosselt worden sei. Mehr war bei der Hotline nicht zu erfahren, doch immerhin schaffte es Herr Bleich, eine Kompetenzebene höher zu gelangen. 60 GB in 4 Tagen stelle keinen „normalen Gebrauch“ dar, meinte dort sein Gegenüber. Die Antwort auf Herrn Bleichs Gegenfrage, was denn nun unter normalem Gebrauch zu verstehen sei, war eher kein Zeugnis für hohe Kompetenz: „Also ich verbrauche im Monat zwischen 1 und 2 GB.“

Bitte das nicht vorhandene Limit nicht überschreiten

In den Vertragsbedingungen behalten sich übrigens alle Anbieter in der einen oder anderen Form das Recht vor, bei missbräuchlicher Verwendung einzuschreiten, ohne Letztere näher zu definieren. Das heißt unter anderem: Unbegrenzt ist unbegrenzt, solange das eigentlich nicht vorhandene Limit nicht überschritten wird. Wer dieser Logik folgen kann, hat das Zeug zum Politiker.

 

Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.

 

Mehr Beispiele für negative Erfahrungen von Verbrauchern lesen Sie

Haben auch Sie bereits gute oder schlechte Erfahrungen mit Unternehmen gemacht? Schreiben Sie uns!

  • Abonnenten: Als registrierter User von konsument.at können Sie Ihre Erlebnisse in unseren Foren posten.
  • Keine Abonnenten: Sind Sie nicht registriert, dann schreiben Sie Ihre Erfahrungen bitte an leserbriefe@konsument.at oder bestellen ein KONSUMENT-Abo bzw. eine Online-Tageskarte, um in den Foren posten zu können.

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Google-Konto verwalten - Mehr Datenschutz

Google-Konto verwalten - Mehr Datenschutz

Besitzen Sie ein Android-Smartphone? Dann haben Sie vermutlich ein Google-Konto. Wenn Sie eine Gmail-Adresse verwenden oder bei YouTube registriert sind, ebenfalls. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie Google diverse Daten vorenthalten können, und zwar quer über alle Arten von Geräten hinweg.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang