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Musikdownloads aus dem Internet - Neun Anbieter im Vergleich

Dateien statt CDs zu kaufen wird immer beliebter. "Konsument" hat neun Anbieter getestet.

Download ist keine Hexerei

Der Download von Musikdateien ist keine Hexerei. Schwieriger ist es, das Gewünschte zu finden. Das liegt am beschränkten oder sehr spezialisierten Angebot mancher Shops sowie an der mehr oder weniger ausgefeilten Suchfunktion auf den Internetseiten. Die großen Unterschiede bei Bedienung und Angebot erschweren den Vergleich der Shops untereinander.

Die Gemeinsamkeiten liegen in anderen Bereichen. So ist die Bezahlung meist nur per Kreditkarte möglich. Dazu ist eine umfangreiche persönliche Registrierung erforderlich. Außer bei „Medion“ und „finetunes“, wo beim Kauf die Angabe einer E-Mail-Adresse genügt.

Ausnahme: „dm"-Onlineshop

Eine Ausnahmeerscheinung ist der Onlineshop der Drogeriemarktkette „dm“. Hier können Sie die ausgewählte Musik nicht herunterladen, sondern sie liegt wenige Tage später auf CD gebrannt und mit einem nach Ihren Wünschen gestalteten Cover zur Abholung in der nächsten Filiale bereit. Bezahlt wird im Geschäft an der Kassa.

Manche Anbieter versuchen die Umsätze mit Musik-Abos („emusic“) oder der Vorauszahlung eines Mindestguthabens („ALLOFMP3“) zu beleben. Im Test machten wir damit keine schlechten Erfahrungen, trotzdem sind beide Vorgangsweisen nicht unbedingt im Sinne der Konsumenten. Bei den Probeabos müssen Sie zudem rechtzeitig kündigen, damit diese nicht in richtige Abos übergehen.

Beschränkte Rechte

Testsieger „iTunes“ (von Apple) überzeugt nicht zuletzt durch die mit Abstand größte und vielfältigste Musikauswahl und das beste Gesamtkonzept. Allerdings handelt es sich um ein geschlossenes System. Die gekaufte Musik hat das MPEG4-Format (auch AAC genannt), das – anders als MP3-Dateien – mit einem Digital Rights Management (DRM) versehen ist, einer digitalen Rechteverwaltung. Das heißt, dass solche Dateien nicht beliebig verbreitet und vervielfältigt werden können.

 

Viele Formate, viele Abspielgeräte

Auch können sie auf dem PC und auf jedem „Apple iPod“ abgespielt werden, nicht aber auf einem herkömmlichen MP3-Player. Das direkte Konvertieren (Umwandeln) ist nicht möglich, sondern nur auf dem Umweg des Brennens einer Audio-CD und deren anschließendem Wiedereinlesen im MP3-Format. Ohne Download und Installation der „iTunes“-Software funktioniert übrigens nichts. Dafür dient die Software dann auch der Verwaltung und dem Abspielen der Musiktitel, dem Brennen von CDs und dem Erstellen des dazugehörigen Covers.

DRM beschränkt Rechte

DRM wird von weiteren Anbietern eingesetzt und zwar für das WMA-Format (Windows Media Audio). Solche Musikdateien können ebenfalls nicht beliebig oft auf CD gebrannt werden. Die meisten MP3-Player können WMA-Dateien wiedergeben, auf dem PC ist der „Windows Media Player“ das Standard-Wiedergabeprogramm. Bei Weitem nicht so verbreitet ist das als lizenzfreie Alternative zu MP3 entwickelte „Ogg-Vorbis“-Format. Es wird besonders in der Independent- und Nachwuchsszene gerne verwendet, weil seine Nutzung völlig freigegeben ist. MP3-Player, die auch Ogg-Dateien abspielen, sind noch in der Minderzahl.

Eine Beschränkung anderer Art gibt es bei Microsoft („msn“): Die Website und damit das Angebot ist nur mit dem hauseigenen „Internet Explorer“ nutzbar. Andere Browser scheitern daran.

Nicht geschenkt

Mehrere Anbieter haben sich auf einen Kaufpreis von 0,99 Euro pro Titel beziehungsweise 9,99 Euro pro Album (meist mit mehr als zehn Titeln) eingependelt, „aon“ und vor allem „dm“ liegen darüber. Das ist relativ viel für einen einzelnen Song, relativ wenig hingegen für eine neu erschienene CD. Die Neuauflagen älterer Aufnahmen sind im Handel allerdings oft deutlich preisgünstiger erhältlich. Es lohnt sich auf jeden Fall, hin und wieder den PC zu verlassen und im Musikhandel vorbeizuschauen. Auffallend günstig sind die Preise nur bei „ALLOFMP3“ und „emusic“.

Erst hören, dann kaufen

Alle getesteten Onlineshops bieten die Möglichkeit des Probehörens, allerdings meist auf 30 Sekunden beschränkt. Eindeutig zu wenig, um in jedem Fall repräsentativ und eine Entscheidungshilfe zu sein. Dort wo längere Hörproben angeboten werden lässt ihre Qualität zu wünschen übrig.

Apropos: 128 Kilobit pro Sekunde (kbit/s) sind ein Kompromiss zwischen Klangqualität und Dateigröße, abgestimmt auf das Musikhören über einen MP3-Player. Für die Wiedergabe über hochwertigere Lautsprecher sind 192 kbit/s bei MP3- oder MPEG4-Formaten sinnvoller. Hier sind Sie allerdings auf das Angebot des jeweiligen Shops angewiesen.

„Finger weg von Tauschbörsen!“

Interview: Dr. Thomas Höhne ist  Rechtsanwalt in Wien und u.a. Spezialist für Urheberrecht

Immer noch gibt es Musiktauschbörsen im Internet, über die man kostenlos Musik beziehen kann. Ist die Bereitstellung von Uploads und der Bezug von Downloads  strafbar und was sind die Konsequenzen?

Höhne: Der bloße Download ist nicht strafbar. Allerdings sind die Tauschbörsen so programmiert, dass ein Download nicht möglich ist, ohne gleichzeitig das eigene Musikarchiv für den Upload zur Verfügung zu stellen. Kann man nicht verhindern, dass man selbst gleichzeitig für andere Teilnehmer Titel zur Verfügung stellt, wird man, ob man will oder nicht, zum illegalen Verbreiter von Musik, an der man keine Rechte hat – und das ist strafbar.
Das Uploaden stellt ganz eindeutig eine Verletzung von Urheberrechten dar. Die Musikindustrie geht jetzt auch in Österreich rigoros gegen Filesharer vor. Betroffene sehen sich mit Forderungen von bis zu 5000 Euro konfrontiert. Meist kommt es zu außergerichtlichen Einigungen. Ich kann nur raten: Finger weg davon!

Bei den kostenpflichtigen Anbietern gibt es große Preisunterschiede. Kann ich als Konsument davon ausgehen, dass auch bei Billiganbietern wie allofmp3 alles in Ordnung ist?

Zunächst: Der Preis allein kann ja kein Maßstab für Rechtsmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit sein. Für die Beurteilung sind die jeweiligen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Und da wird es für die Konsumenten natürlich schwer. Umso mehr, als im Fall des russischen Anbieters allofmp3 wichtige Rechtsfragen für Österreich nicht abschließend geklärt sind. Nach dem deutschen Urheberrecht wird es für den Nutzer jedenfalls dann gefährlich, wenn ein Download aus einer „offensichtlich rechtswidrigen Quelle“ stammt. Aus meiner Sicht ist für den durchschnittlichen Nutzer allofmp3 nicht „offensichtlich rechtswidrig“. Denn die haben ja eine Lizenz – und ob die nun für Österreich ausreicht, können die Nutzer ja nicht feststellen. Mir ist auch kein Fall bekannt, dass die Musikindustrie gegen Kunden von allofmp3 in Österreich vorgegangen wäre. 

Wie ist es mit der weiteren Nutzung der gekauften Musik? Darf ich sie beliebig vervielfältigen, solange sie für den eigenen Gebrauch bestimmt ist?

Es gilt der Grundsatz: Was ich rechtmäßig erworben habe, darf ich selbstverständlich für eigene Zwecke vervielfältigen. Die Anzahl der Kopien kann allerdings durch besondere Lizenzvereinbarungen, die man sich anschauen muss,  limitiert werden.

Musikdownload: Anbieteradressen (alphabetisch)

 

Anbieter von Musikdownload bzw. Musikdiensten

 

ALLOFMP3

 

 

http://allofmp3.com/

 

 

emusic

 

 

http://www.emusic.com/

 

 

finetunes

 

 

http://shopbase.finetunes.net/shopserver/ActionServlet

 

 

iTunes

 

 

http://www.apple.com/de/itunes/

 

 

Medion

http://www.medionmusic.com/

 

 

 

 

 

 

AOL 1)

 

 

 

 

Wird nicht mehr angeboten 

 

 

Conrad 1)

 

 

http://www.conrad.de/

 

 

Dt.Telekom 1)

 

 

http://www.musicload.at/

 

 

mediamarkt-Deutschl. 1)

 

 

http://download.mediamarkt.de/

 

 

napster - light  1)

 

 

http://www.napster.de/

 

 

Yahoo 1)

 

 

http://music.yahoo.com/ymu/default.asp

 

 

 

 

 

 

Anmerkung 1) konnte nicht getestet werden, da in Österreich nicht verfügbar

 

 

 

 

 

 

 

Musikdownloads: So haben wir getestet

"Konsument" testete Musikanbieter, die privaten Internet-Usern mit österreichischer IP-Adresse und österreichischer Bankverbindung digitale Musikdateien zum Download bereitstellen. Internetzugang war ein privater ADSL-Anschluss mit nominell 1024 kbit/s Download. Testzeitraum: Juli/August 2006.

Die Homepages der Anbieter wurden von mehreren Testpersonen in der Praxis beurteilt. Für den Prüfpunkt „Übersichtlichkeit“ wurden folgende Kriterien herangezogen: Eingabe von Musiktiteln und Alben in die Suchmaske, Präsentation des Suchergebnisses mit den Informationen wie Künstler, Titel, Preis, Dateiformat und Bitrate, Label, Genre und Nutzungsrechte zu verschiedenen Musikalben und Titeln.

Für den Prüfpunkt "Verständlichkeit" wurde die Erfassbarkeit der Symbole und der damit verbundenen Funktionen bewertet; auch die Sprache ging in die Bewertung ein.

Die Musikqualität der downgeloadeten Dateien wurde beim Abhören mit einem guten Hi-Fi-Kopfhörer beurteilt und war in Ordnung. Ebenso in Ordnung war die Downloadgeschwindigkeit der Musikanbieter.

Nicht bewertet

Nicht bewertet wurden die von der jeweiligen Homepage erhobenen Informationen wie Preise, verfügbare Titel, Dateiformate, Zeitdauer Testhören und Bezahlmöglichkeiten.

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