Zum Inhalt

Internet-Auktionen - Recht auf Rücktritt

Vor kurzem hat der deutsche Bundesgerichtshof entschieden, dass Konsumenten bei Internet-Auktionen ein Recht auf Rücktritt gemäß Fernabsatzrichtlinie zusteht.

Rücktrittsrecht beim Online-Kauf

Die Fernabsatzrichtlinie der EU räumt Verbrauchern beim Kauf im Fernabsatz – wenn sich die Vertragspartner nicht persönlich begegnen – ein Rücktrittsrecht ein. Allerdings ist hier eine Ausnahme für Versteigerungen vorgesehen. Aber: Internet-Auktionen gelten nicht als Versteigerungen. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof jetzt klargestellt. Damit steht Käufern von Internet-Auktionen ein Rücktrittsrecht zu.

Der Verkäufer muss über dieses Recht auch ausdrücklich informieren. Da die EU-Fernabsatzrichtlinie in Österreich ähnlich umgesetzt wurde wie in Deutschland, hat das deutsche Urteil unserer Ansicht nach auch für Österreich Geltung. Wenn sich ein österreichischer  Verbraucher grenzüberschreitend an einer Internet-Auktion beteiligt und bei einem Unternehmen (nicht bei einer anderen Privatperson!) kauft, gilt österreichisches Recht. 

Sieben Werktage

Es ist davon auszugehen, dass man von einem Kauf im Rahmen einer Internet-Auktion binnen sieben Werktagen zurücktreten kann. Wird nicht ausreichend über das Rücktrittsrecht belehrt, dann kann man binnen drei Monaten zurücktreten. Sollte ein österreichisches Gericht unsere Rechtsauffassung nicht teilen, werden wir Musterprozesse führen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

Norwegian Lab/Craveless: Abofalle

Norwegian Lab/Craveless: Abofalle

„30 Tage testen“ und „Gesamt 7,90“. - Wer nicht genau hinschaut zahlt 49,50 Euro pro Monat und hat schnell das Inkassobüro am Hals.

Fake-Shop Detector: Werkzeug für mehr Sicherheit

Fake-Shop Detector: Werkzeug für mehr Sicherheit

Gefälschte Online-Shops sind ein massives Problem und auf den ersten Blick nicht von seriösen Angeboten zu unterscheiden. Ein in Österreich entwickeltes, kostenloses Softwaretool unterstützt dabei.

Zu schön, um wahr zu sein: Wenn Online-Angebote zur Falle werden

Zu schön, um wahr zu sein: Wenn Online-Angebote zur Falle werden

Täuschend echte Online-Shops locken mit scheinbar unschlagbaren Angeboten und bringen viele Konsument:innen um ihr Geld. Worauf Sie beim Online-Shopping achten sollten und wie Tools beim Erkennen unseriöser Angebote helfen können, zeigt dieser Beitrag.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang