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Vorschusszinsen bei Sparbüchern - Automatische Verlängerung der Bindefrist

Ich besitze ein Sparbuch mit 6-monatiger Bindefrist. Mir wurde erklärt, dass jeder einzelne eingezahlte Betrag sechs Monate gebunden ist und abgehobene Beträge immer vom letzten einbezahlten Betrag genommen werden. Ist mein Erspartes nach acht Monaten Nichtbehebung jetzt wieder gebunden?

Ja. Die Bindefrist verlängert sich nämlich automatisch. Dies ist deswegen so wichtig, weil bei Sparbüchern mit Bindefrist Vorschusszinsen verrechnet werden, wenn Sie vor Ende der Bindefrist auf Ihr Sparguthaben (oder einen Teil davon) zugreifen. Abgezogen wird ein Tausendstel des vorzeitig behobenen Betrages pro Monat der nicht eingehaltenen Bindefrist. Praktisch heißt das, dass Sie mit Vorschusszinsen rechnen müssen, wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt von Ihrem Sparbuch abheben. Bei gebundenen Sparbüchern ist es nahezu unmöglich, nicht in diese Vorschusszinsenfalle zu gehen. Am besten erfragen Sie bei Ihrem Bankberater, zu welchem Zeitpunkt eine vorschusszinsenfreie Behebung möglich ist. Grundsätzlich empfehlen wir, zu transparenteren Sparprodukten zu greifen: Zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsprobleme ein täglich fälliges Sparbuch, für einen längeren Zeitraum Kapitalsparbücher.

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