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Rindfleischkennzeichnung - Nach dem BSE-Skandal...

Beginnend mit 1. September muss Rindfleisch EU-weit mit Daten zu seiner Herkunft gekennzeichnet werden. Doch viel erfahren die Konsumenten vorerst nicht.

Sinn und Zweck der Rindfleischetikettierung ist, dass Konsumenten genauer darüber Bescheid wissen, woher das Fleisch, das sie im Lebensmittelhandel oder beim Fleischer erstehen, stammt. Die entsprechende EU-Verordnung sieht vor, dass Rindfleisch mit Angaben zum Land der Geburt, der Aufzucht und der Schlachtung des Rindes zu versehen ist. Die Verpflichtung zur Kennzeichnung wird nun in zwei Stufen wirksam.

Kennzeichnung in zwei Stufen

Ab ersten September müssen bei Rindfleisch – ob frisch oder gefroren, ob verpackt oder offen verkauft – das Land, in dem das Rind geschlachtet oder zerlegt wurde, Zifferncodes von Schlachthof und Zerlegebetrieb sowie eine zusätzliche Referenznummer, die die Verbindung zwischen Fleisch und geschlachtetem Rind herstellen soll, angegeben sein. Doch weder Zifferncodes noch Referenznummer sind für Konsumenten zuordenbar, und darüber, wo das Rind geboren und gemästet wurde, erfährt man vorerst nichts; diese Angaben werden erst ab 2002 obligatorisch.

Zentrale Rinderdatenbanken

Der Grund: Für einen abgesicherten Nachweis der Herkunft von Rindfleisch sind zentrale Rinderdatenbanken Voraussetzung. Bei diesen haben die Tierhalter sämtliche Bewegungen in Rinderbeständen (Geburten, Käufe und Verkäufe, Schlachtungen und Verendungen) zu melden. Werden die Tiere verkauft, benötigen die Tierhalter einen so genannten Viehverkehrsschein, in dem unter anderem der Ort der Geburt und der Aufzucht angegeben ist. Doch in etlichen Ländern sind die Rinderdatenbanken noch nicht funktionsfähig, Viehverkehrsscheine nicht ausgestellt. Bei der Schlachtung liegen daher derzeit nicht alle erforderlichen Daten zur Herkunftssicherung vor.

Auf freiwilliger Basis wird Rindfleisch hier zu Lande freilich schon länger gekennzeichnet. Seit Sommer 1998 gilt: Wer Rindfleisch mit Qualitäts- oder Herkunftsangaben versehen möchte, kann dies nur über ein genehmigtes Kennzeichnungssystem tun, das die Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch vom Geschäft bis zum Produzenten sicherstellt. Qualitäts- und Herkunftsangaben (zum Beispiel „...aus biologischer Landwirtschaft“, „...aus Mutterkuhhaltung“, „...aus Österreich“) müssen bei Kontrollen belegbar sein. „...aus Österreich“ darf nur dann ausgelobt werden, wenn das Rind in Österreich geboren, gemästet und geschlachtet wurde.

Drei Kennzeichnungssysteme

Derzeit gibt es drei Kennzeichnungssysteme: das System „bos“ der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH sowie „LUQS-R“ und „FONS“, die von Biobauernverbänden betrieben werden. Der Großteil des in Österreich verkauften Rindfleisches ist bereits in diesen Systemen erfasst. 90 bis 95 Prozent der Lebensmitteleinzelhändler haben sich mittlerweile freiwillig einem Herkunftssicherungssystem angeschlossen, von den Fleischern jedoch erst zehn bis fünfzehn Prozent.

Was aber weder jetzt noch 2002 gekennzeichnet werden muss, ist verarbeitetes Rindfleisch: Bei Wurstwaren und zubereitetem Rindfleisch in Gastronomie oder Gemeinschaftsküchen müssen keinerlei Herkunftsangaben gemacht werden. Auch nicht bei gemischtem Faschiertem, das zu weniger als 50 Prozent aus Rindfleisch besteht. Auf eine verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft bei anderen Fleischsorten müssen die Konsumenten freilich noch warten – vielleicht bis zum nächsten Skandal?

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