Zum Inhalt

U-Bahn-Unfall - Wiener Linien

Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.

U-Bahn-Unfall. Die Wiener Linien haften, wenn der Fahrer einen eingeklemmten Fahrgast nicht sieht. Dies ist kein unabwendbares Ereignis und wäre mit wirksamen Sicherheitsmaßnahmen zu verhindern.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Dooring-Unfall: Radfahrerschutz - Holländischer Griff

Oft tragen geparkte Autos und plötzlich aufgerissene Autotüren zu Unfällen bei. Um solche Situationen zu vermeiden, wird in den Niederlanden ein Trick gelehrt. Praktizieren Sie den holländischen Griff?

Hängetrauma - Neue Erkenntnisse

Der Klettergurt rettet Bergsteigern, Fensterputzern oder Hangarbeitern oft das Leben. Doch wer nach einem Sturz länger im Seil hängt, kann ein sogenanntes Hängetrauma erleiden. Die Betroffenen werden bewusstlos oder sterben sogar.

Frühjahrsputz: Achtung! - 4.000 Unfälle jährlich

Nach dem Winter steht in vielen Haushalten der traditionelle Frühjahrsputz an. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten: Jedes Jahr erleiden die Österreicher Verletzungen, Brüche und Prellungen.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang