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Reiseärger - Sofort reklamieren

, aktualisiert am

Wenn der Urlaub durch Ärgernisse verpatzt wird.

Hotelessen ungenießbar? Baustelle vorm Zimmer? Diese und andere Ärgernisse sollten Sie gleich vor Ort reklamieren, und zwar bei der örtlichen Reiseleitung Ihres Reiseveranstalters. Entweder wird sich der Repräsentant des Veranstalters bemühen, dass die Beschwerde behoben wird. Oder er bestätigt, dass Sie sich beschwert haben. Diese schriftliche Bestätigung ist wichtig, falls Sie nach einem verpatzten Urlaub einen Teil des Reisepreises zurückverlangen. Wenn wir eine Reklamation an einen Reiseveranstalter weiterleiten, antwortet dieser nämlich oft: „Uns ist nicht bekannt, dass Familie X. am Urlaubsort reklamiert hätte.“ Dass sich Familie X. bei der Hotelrezeption mehrmals über das schlechte Zimmer beklagt hat, kann der Veranstalter nicht wissen. Lassen Sie sich mit der Ausstellung der Bestätigung nicht auf den Tag der Abreise vertrösten. Sonst könnte Ihre Beschwerde abgeschmettert werden, weil sie erst am letzten Urlaubstag erfolgte.

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