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Schuldenfalle Bankomatkasse - Jugendliche

Leserbrief zu Konsument 7/2003.

Unsere Jugendkonten werden mit einem Überziehungsrahmen von € 0,– eröffnet. Jugendliche ohne Bezugseingang haben somit bis zum 19. Lebensjahr keine Überziehungsmöglichkeiten. Nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters wird ein Überziehungsrahmen eingerichtet oder eine Maestro-Karte mit Behebungslimit ausgegeben. Jugendliche haben ab dem 17. Lebensjahr und bei Eingang einer Lehrlingsentschädigung die Möglichkeit, einen Überziehungsrahmen einrichten zu lassen. Die Höhe ist mit € 400,– begrenzt.

Die Maestro-Karte zu einem B4-19 Konto kann nur der Guthabensbehebung dienen. Eine Bezahlung an POS-Kassen ist für B4-19 Kontoinhaber nicht möglich. Eine Ausnahme ist dann gegeben, wenn mit einem gesetzlichen Vertreter schriftlich ein Kartenlimit vereinbart wurde.

Wie im zitierten Fall eine Bezahlung an einer POS-Kasse möglich war, ist uns technisch nicht erklärbar.

Österreichische Postsparkasse
Wien

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