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Ausländische Glücksspiele - Nicht alles ist möglich

, aktualisiert am

Für Frau und Herrn Österreicher sind ausländische Glücksspiele noch immer weit- gehend tabu. Trotz vereintem Europa.

66 Millionen Euro im italienischen Jackpot

Nicht nur die Quecksilbersäule, auch die Spielleidenschaft erreichte im vergangenen August ungeahnte Höhen: In Italiens staatlicher Lotterie gab es einen Super-Jackpot mit 66 Millionen Euro zu knacken. Und Österreich wurde mit einer Flut von Inseraten und Postwurfsendungen des Internet-Casinos www.casino-club.com bombardiert. "Steuerfreies Bargeld aus dem Internet" lautete die Botschaft, garniert mit Fotos strahlender Gewinner.

In Österreich verboten

In unserer Europäischen Verbraucherberatung liefen deswegen die Telefone heiß. Dort erklärte Mag. Alexander Besenböck geduldig die Rechtslage: "Nein, die Teilnahme an ausländischen Lotterien vom Inland aus  ist für Österreicher noch immer verboten." Aber es merkt doch niemand, wenn ich mitspiele, oder? Besenböck dazu: "Wenn Sie gewinnen, dann sind Sie erst recht ein Pechvogel. Wenn Sie sich das Geld nach Österreich überweisen lassen, geraten Sie automatisch ins Visier der Finanz." Denn die wird misstrauisch, wenn jemand plötzlich im Geld schwimmt, ohne dass das mit seinem Berufseinkommen erklärbar wäre.

Einkommenssteuer für Gewinne

Auch die Banken sind wegen der Bestimmungen gegen Geldwäsche zur Meldung verpflichtet. Soll heißen: Der unglückliche Gewinner muss vom Gewinn Einkommensteuer berappen und hat zudem ein Verwaltungsstrafverfahren am Hals. Denn die vorsätzliche Teilnahme an einem ausländischen Glücksspiel wird mit Strafen bis zu 7500 Euro geahndet. Und "vergisst" man den Gewinn in seiner Einkommensteuererklärung, setzt es auch ein Finanzstrafverfahren.

Viele Anbieter sind juristisch kaum greifbar

Ist man einem dubiosen Casino auf den Leim gegangen, wird man seinen Gewinn weder erfolgreich einklagen noch den Einsatz zurückverlangen können. Denn dann bekommt die österreichische Glücksspielaufsicht Wind von der Sache. Generell dürfte der Gerichtsweg steinig sein: Das Internet-Casino, das wie wild wirbt, hat seinen Firmensitz auf den Niederländischen Antillen.

Spielen verboten, Werbung erlaubt

Noch zwei Einwände hört man in diesem Zusammenhang immer wieder. Erstens: "Wir sind doch in der EU." Zweitens: "Warum wird dafür geworben, wenn’s illegal ist?" Zu ersterem: Das Verbot widerspricht nicht dem EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof vor einiger Zeit entschieden. Zweitens: Nur das Spielen selbst ist verboten, nicht die Werbung dafür. Was viele Unternehmen – auch staatliche Klassenlotterien aus Deutschland – weidlich ausnützen.

Deutsche Tippgemeinschaften

Auch deutsche Lotto-Tippgemeinschaften werben verstärkt in Österreich. Dazu eine Warnung unserer deutschen Schwesterorganisation Stiftung Warentest: Hier tummeln sich viele dubiose Anbieter. Oft ist nicht klar, wie hoch der Anteil an einem Gewinn ist oder wer das Geld treuhändisch verwaltet.

Um das Geld geprellt

In einem Fall gab es sogar Verhaftungen, weil Spieler um ihr Geld geprellt wurden. Nicht unter das Verbot fallen Sportwetten und Preisausschreiben. Beides zählt nicht zu den Glücksspielen. Gewinne hängen hier nicht ausschließlich vom Zufall ab, auch etwas Wissen ist gefragt.

Auf lange Sicht gewinnt die Bank

Zumindest aus rechtlicher Sicht keine Sorgen machen müssen sich alle, die nach Sterzing oder Tarvis fahren, um vor Ort einen italienischen Lottoschein auszufüllen. Verboten ist nur die Teilnahme von Österreich aus. Ausbezahlt werden Gewinne allerdings auch nur in Italien. Bei einer größeren Gewinnsumme dürfte die nochmalige Reise in den Süden finanziell drin sein. Auch einem Besuch des traditionsreichen Casinos von Monte Carlo steht rechtlich betrachtet nichts im Wege. Ob erlaubtes Kleines Lotto oder Zocken beim Roulette, eines sollte man immer bedenken: Auf lange Sicht gewinnt hier nur die Bank.

Rat und Hilfe

Rat und Hilfe bei grenzüberschreitenden Konsumentenproblemen gibt es bei der Europäischen Verbraucherberatung:
Tel: 0810 810 225 aus ganz Österreich zum Ortstarif.

Informationen finden Sie auch auf www.europakonsument.at

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