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Wucher - Anzeige

, aktualisiert am

Ich ärgere mich über eine Firma, die mir eine überhöhte Rechnung geschickt hat. Hat eine Anzeige wegen Wucher Sinn?

Vermutlich nicht

Der Wuchertatbestand des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches setzt voraus, dass jemand Leichtsinn, Zwangslage, Verstandesschwäche, Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung eines anderen ausbeutet.

Außerdem muss ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bestehen. Diese Voraussetzungen werden meist nicht erfüllt.

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