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Frankreich: Festgefahren - Zug eingezogen

Lokführer war nicht auffindbar.

Taxikosten wurden nicht ersetzt

Ein Bahnreisender musste ein Taxi nehmen, weil sein Anschlusszug eingezogen worden war. Als er von den französischen Staatsbahnen SNCF die Rückerstattung der Taxikosten verlangte, lehnten diese kategorisch ab. Die Begründung: Der Kunde sei aus eigener Initiative mit dem Taxi gefahren. Für allfällige Nachteile, die aus Verspätungen resultierten, sei man nicht verantwortlich. Völlig ignoriert wird dabei eine nicht unwesentliche Tatsache, die im SNCF-Schreiben sogar erwähnt wird: Der Zug wurde eingezogen, weil der Lokführer nicht auffindbar war, berichtet „Que choisir“!

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