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Mietrechtsgesetz - Nutzfläche

, aktualisiert am

Ich habe von einem Bauträger ein Haus gekauft, der das Haus auch verwaltet. Der Dachboden hat eine Gesamtfläche von 21 m2, aber nur 12 m2 haben mehr Raumhöhe als 1,50 Meter. Ich muss jedoch für den gesamten Dachboden Betriebskosten zahlen...

...obwohl laut niederösterreichischer Bauordnung Raumteile mit einer lichten Höhe von weniger als 1,50 Metern nicht bei der Nutzfläche mitgerechnet werden. Die Hausverwaltung beruft sich auf das Mietrechtsgesetz und behauptet, sie sei im Recht. Muss ich das akzeptieren?

Unter "Nutzfläche" ist die gesamte Bodenfläche zu verstehen

Ihre Hausverwaltung hat Recht. Maßgeblich für die Definition der Nutzfläche ist hier die Bestimmung des Mietrechtsgesetzes, die auch im Wohnungseigentum herangezogen wird. Und diese besagt, dass unter „Nutzfläche“ die gesamte Bodenfläche zu verstehen ist, wobei Schrägen nicht berücksichtigt werden. Beim Mietrechtsgesetz handelt es sich um ein Bundesgesetz, das Landesgesetze wie etwa die Bauordnungen sozusagen „aussticht“.

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