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Sky Europe: Betrieb eingestellt, Konkurs eröffnet - Ansprüche von Geschädigten

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Sky Europe hat den Konkurs eröffnet, alle geplanten Flüge sind abgesagt, der Betrieb ist eingestellt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen.

Nur nach schriftlichem Kontakt

Sky Europe ist pleite, die Flieger bleiben am Boden und die Kunden auf ihren Tickets sitzen. Zumindest für jene, die ihre Rechnung per Kreditkarte beglichen haben, bestehen gute Chancen, dass sie ihr Geld zurückerhalten.
Möglich wird dies durch ein Kulanzangebot der Kreditkartenanbieter cardcomplete Service Bank AG und PayLife Bank GmbH.

Bei Sky Europe ansuchen

Damit man zu seinem Geld kommt, sind jedoch einige Dinge zu beachten. Auf der Homepage von Sky Europe heißt es zwar, „wer Flüge mittels Kreditkarte bezahlt hat, sollte sich an die Bank wenden, welche die Kreditkarte ausgestellt hat und bei ihr um Refundierung für nicht konsumierte Sky Europe-Flüge ansuchen“, doch diese Information ist unvollständig. Zunächst muss der Kunde nämlich direkt bei der Fluglinie (per Mail, Brief oder Fax) um die Rückerstattung des geleisteten Betrages für die ausgefallenen Flüge ansuchen.

Beim Kreditkartenunternehmen einreichen

Dieses Schreiben (auf Antwort muss der Kunde nicht warten) ist dann zusammen mit dem Ersuchen um Rückerstattung des Betrages auf die Kreditkarte an den Kartenaussteller zu richten (der Kartenaussteller ist auf der Rückseite der Kreditkarte vermerkt). Im Ersuchen sollte auch hervorgehen, dass Sky Europe keine Leistung bzw. Ersatzleistung erbracht hat.

Zudem müssen folgende Informationen enthalten sein: Kreditkartennummer, Betrag, Kaufdatum laut VISA/MasterCard-Rechnung, Datum des geplanten Fluges (Hin- und/oder Rückflug). Ebenfalls beizulegen ist die Reservierungsbestätigung/Buchungsbestätigung von Sky Europe. Die Unterlagen können per Mail, Brief oder als Fax beim Kreditkartenunternehmen eingereicht werden.

Ausländische Kreditkarten

Das Angebot zur Refundierung gilt allerdings nur für österreichische Kreditkartenbesitzer. Wer im Besitz einer im Ausland ausgestellten Kreditkarte ist, muss sich an den auf der Rückseite der Kreditkarte vermerkten ausländischen Kreditkartenaussteller wenden. In der Regel wird ihm dann ein Formular zugeschickt, mit dem er um die Rückerstattung der Kosten ansuchen kann.

Dass es dann allerdings tatsächlich zu einer Rückerstattung kommt, kann nicht garantiert werden, dies hängt von der Kulanz des jeweiligen Kreditkartenunternehmens ab. Ratsam ist es jedoch, im Anschreiben an den ausländischen Kreditkartenaussteller auf die Vorgangsweise der österreichischen Unternehmen hinzuweisen. 

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