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BAWAG kündigt Sparbücher - Kündigung rechtlich gedeckt

BAWAG-Kunden, die einst ein Vorsorge-Sparbuch abgeschlossen haben, erhalten derzeit ein Kündigungsschreiben. Die Kündigung ist zulässig.

Geänderte wirtschafltiche Verhältnisse

„Die seinerzeit bei Abschluss Ihres Vorsorgekapitalsparbuches vereinbarten Bedingungen betreffend Zinssatzänderungen entsprechen nicht mehr den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen.(…). Wir sind daher leider gezwungen, eine Kündigung des Vorsorgekapitalsparbuches vorzunehmen.“ Eingeschriebene Briefe dieses Wortlauts erhalten derzeit alle Kunden, die seinerzeit ein solches Vorsorgekapitalsparbuch abgeschlossen haben. Dazu haben wir auch mehrere Anfragen erhalten. Viele Konsumenten möchten wissen, ob die Bank das Sparbuch einfach kündigen darf. 
 

Bindefrist 6 Monate

Die Begründung für die Kündigung ist das gesunkene Zinsniveau. Ein Vorsorge-Sparbuch, das 1994 abgeschlossen wurde, hat einen Zinssatz von 3,75 % - also weitaus höher, als heute an Zinsen geboten wird. Die Bank will also keine höheren als die marktüblichen Zinsen bezahlen. Rechtlich ist die Vorgangsweise gedeckt. Diese Sparbücher haben eine 6-monatige Bindungsfrist. Eine Kündigung ist daher mit entsprechender Kündigungsfrist möglich. Die Kunden werden auch eingeladen, ihre Bankfiliale zu besuchen. Sinnvoll ist es auf jeden Fall, wenn die Kündigung erst zu jenem Termin wirksam wird, der im Schreiben genannt  ist. So lang muss die BAWAG das Sparkapital noch zum alten – hohen – Zinssatz verzinsen. Daher sollte man nicht im ersten Zorn sofort zur Bank stürmen, um das Geld abzuheben. 

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