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Constantia: Depotkündigungen - VKI bietet Hilfe an

, aktualisiert am

Etliche Teilnehmer an den beiden ersten Sammelklagen gegen den AWD haben von der Constantia Privatbank die Kündigung Ihrer Depots erhalten. Begründung: Die gegen die Constantia erhobenen Vorwürfe im Rechtsstreit gegen den AWD würden eine Kündigung rechtfertigen.

 

Schadenersatz

Eine Reihe von Teilnehmern an den beiden ersten Sammelklagen gegen den AWD – wegen „systematischer Fehlberatung“ durch den AWD im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immofinanzaktien – haben den VKI informiert, von der Depotbank Constantia Privatbank die Kündigung Ihrer Depots mitgeteilt bekommen zu haben. Begründung: Der Rechtsstreit gegen den AWD, dem die Constantia auf Seiten des AWD als Nebenintervenientin beigetreten ist. Die gegen die Constantia erhobenen Vorwürfe würden eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen.

„Die Vorwürfe richten sich in erster Linie gegen den AWD und die Kündigungen von Depots durch die Constantia Privatbank sind unseres Erachtens rechtswidrig; sollten den Kunden aus der Depotübertragung auf eine Bank des eigenen Vertrauens Kosten entstehen, dann werden diese aus dem Titel des Schadenersatzes gegen die Constantia Privatbank geltend zu machen sein,“ sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. „Wir raten aber allen Betroffenen, dennoch die Aktien auf ein Depot Ihrer Hausbank zu übertragen.“

Kostenrisiko verteuert 

Der AWD verkündet in den anhängigen Verfahren jeweils der Constantia Privatbank den Streit und diese tritt willig in die Verfahren als Nebenintervenient ein; mit dem Effekt, dass sich das Kostenrisiko der Verfahren verteuert. „Das scheint auch der Zweck des Zusammenspiels der beiden Vertriebspartner AWD und Constantia zu sein: Das Kostenrisiko erhöhen und hoffen, dass sich weniger zur Klage bereitfinden.

Depotübertragung: VKI bietet Hilfestellung  

In der Sammelklagen-Aktion des VKI und der FORIS AG geht diese Strategie aber nicht auf: FORIS finanziert die Sammelklagen, auch wenn das Kostenrisiko durch Nebeninterventionen steigt“, informiert Dr. Peter Kolba die Teilnehmer an der Aktion. „Die Sammelkläger sollen sich nicht kopfscheu machen lassen, sondern sich vertrauensvoll an den VKI wenden, wenn Sie Hilfestellungen bei der Übertragung der Aktien auf ein Depot bei Ihrer Hausbank wünschen“, sagt Dr. Peter Kolba. Alle Informationen zur Sammelklagen-Aktion des VKI gegen den AWD gibt es auf www.verbraucherrecht.at.

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