Zum Inhalt

Konsumentenrecht: Minderjährige - Mitglied eines Videoclubs

Meine Tochter wird demnächst 16 Jahre alt. Sie ist aber ohne unsere elterliche Zustimmung schon einige Zeit Mitglied eines Videoclubs. Ist dies gesetzlich gedeckt? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser die Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Karin Baronyai.

Karin Baronyai (Bild: Vki)Bei der Geschäftsfähigkeit Jugendlicher kommt es auf den Umfang der finanziellen Verpflichtung an. Vermutlich wird Ihre Tochter Taschengeld bekommen, über das sie frei verfügen kann. Somit ist es möglich, eine derartige Mitgliedschaft einzugehen. Der Mitgliedsbeitrag darf aber nicht den  Unterhalt gefährden.

Unzulässig sind Verträge, die die Finanzkraft des Jugendlichen überschreiten.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Eiswaffeln: Konsumentenrechte - Im Preis inkludiert?

Muss man im Eisgeschäft nicht bestellte Waffeln bezahlen, wenn man sie gegessen hat? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser die Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier DI Renate Wagner.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang