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Einbruchschutz - Schloss und Riegel

Urlaubszeit ist Einbruchszeit: Die meisten Einbrüche geschehen in den Sommermonaten. Erfahrene Täter erkennen an der Fülle der Werbeprospekte vor der Wohnungstür oder durch längeres Beobachten, dass die Bewohner auf Urlaub sind. Und wenn Türen oder Fenster nicht entsprechend abgesichert sind, wissen sie auch, dass sie leichtes
Spiel haben.

Man kommt vom Urlaub nach Hause, freut sich auf die vertraute Umgebung in den eigenen vier Wänden – und macht eine äußerst unerfreuliche Entdeckung: Das Schloss der Wohnungstüre ist beschädigt, die Räume sind durchwühlt, der Inhalt der Kästen ist auf dem Boden verteilt und alle Wertgegenstände fehlen.

Ist bei Einfamilienhäusern die elektronische Absicherung in Form von Alarmanlagen die geeignete Methode, den Einbrechern ihr Handwerk zumindest zu erschweren, so sollte man bei Wohnungen in größeren Gebäuden auf die mechanische Sicherheit setzen. Das bedeutet, durch entsprechende Maßnahmen den Angriff möglichst lange hinauszuzögern, was durchaus effektiv ist: Laut Kriminalstatistik geben die meisten Eindringlinge nach einigen Minuten auf und suchen sich ein einfacheres Objekt.

Schwachstellen von Tür und Fenster

Die Schwachstellen von Türen sind das Schloss, das Türblatt sowie dessen Verankerung durch die Bänder (Scharniere) in der Zarge (Türstock). Ähnliches gilt für alle Außenfenster. Sicherheitstüren weisen mehrere Merkmale auf:

  • ein massives Türblatt, das nicht leichtdurchstoßen werden kann
  • eine Sicherung des Türblatts gegen Aufhebeln (aus den Scharnieren heben) durch Haken, die in die Zarge greifen und somit eine vertikale Bewegung verhindern (Bandsicherung)
  • ein Sicherheitsschloss (meist Zylinderschloss), das gegen Aufbohren und Kernziehen gesichert ist
  • eine massive und im Mauerwerk fest verankerte Zarge, die das Herausbrechen der Türe verhindert

Mehrverriegelungsschlösser

Weitere Sicherungsmöglichkeiten sind z.B. Mehrverriegelungsschlösser, bei denen mehre Bolzen in die Zarge greifen, oder Sicherheitsbeschläge, die das Herausbohren des Schlosses erschweren. Zusätzlich können Türen innen durch Balken- oder Stangenschlösser abgesichert werden. Das sind Schloss-Systeme, die quer über das Türblatt reichen und fest in Zarge oder Boden verankert sind. Bei Fenstern gibt es zusätzlich zu diesen Maßnahmen auch noch das Verwenden von Sicherheitsglas, welches das Durchwerfen oder Durchstoßen verhindert oder erschwert.

Normen und Widerstandsklassen

Unterschiedliche Widerstandsklassen

Da die Bezeichnung "Sicherheitstüre" in Österreich nicht geschützt ist, sollte man beim Kauf auf die entsprechenden Normen (ONÖRM B 5338 bzw. ÖNORM ENV 1627) und die jeweiligen Widerstandsklassen (WK) achten. Sie geben bei geprüften Türen an, mit welchem Werkzeug ein Einbrecher wie lange braucht, um eine Türe zu öffnen.

WK 1 bedeutet, dass der Täter das Hindernis Tür durch körperliche Gewalt (Dagegentreten bzw. -werfen) oder ein einfaches Hebewerkzeug überwinden kann. Bei WK 2 muss der Einbrecher mit einfachen Werkzeugen (Schraubenzieher, Zange oder Keil) mindestens drei Minuten, bei WK 3 mit zusätzlichem Werkzeug mindestens fünf Minuten zum Überwinden der Türe brauchen. WK 2 und WK 3 werden für den privaten Bereich empfohlen, die weiteren Sicherheitsklassen bis WK 6 für den gewerblichen.

Hier gibt es Zuschüsse

Die Einbruchstatistik weist ein starkes Ost-West-Gefälle auf: Zwei Drittel aller Wohnungs- und Hauseinbrüche geschehen in Wien. Der Einbau von Sicherheitstüren und -fenstern wird daher vor allem in den östlichen Bundesländern gefördert. In den Bundesländern Kärnten, Oberösterreich und Steiermark wird zwar der Einbau von Alarmanlagen, nicht aber der von Sicherheitstüren oder -fenstern gefördert. In Salzburg, Tirol und Vorarlberg gibt es keine Förderung von Sicherheitseinrichtungen für Privatpersonen.

Förderungen

 

Burgenland

Neben dem Einbau von Alarmanlagen wird auch der Einbau von Sicherheitstüren in Wohnungen (nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser) gefördert.

Art und Höhe der Förderung: einmalig, nicht rückzahlbar; maximal 30 Prozent der anerkannten Investitionskoste (Obergrenze 1.000 Euro). Vom anerkannten Rechnungsbetrag wird ein Selbstbehalt von 500 Euro inkl. Mehrwertsteuer abgezogen.
Voraussetzungen: Einbau einer Sicherheitstür mit mindestens Widerstandsklasse 2 nach ÖNORM ENV 1627 bzw. ONÖRM B 5338 durch ein nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugtes Unternehmen sowie dessen Nachweis durch ein Abnahmeprotokoll.
Antragsteller: alle natürlichen Personen (Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter und Pächter) mit Hauptwohnsitz im Burgenland.
Anträge: Ein Antrag kann nur einmal gestellt werden und er muss bis spätestens sechs Monate nach Errichtung bzw. Einbau eingereicht werden. Von der nachstehend genannten Homepage kann das „Antragsformular Sicherheitstüren“ als Word- oder pdf-Dokument heruntergeladen werden, dazu das Informationsblatt „Sicheres Wohnen Sicherheitstüren“. Antragsformulare bekommt man auch beim jeweiligen Gemeindeamt sowie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung
LAD – RO – Wohnbauförderung
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Tel. 057 600-2665 (Karina Grath)
Internet: www.burgenland.at/buergerservice/wohnbaufoerderung/725

Niederösterreich

Neben dem Einbau von Alarmanlagen (bis 1.000 Euro) und in Kombination damit Anlagen zur Videoüberwachung (bis 1.500 Euro) wird der Einbau von Sicherheitstüren und -fenstern gefördert. Die bestehende Förderungsrichtlinie ist mit 31.12.2010 befristet, Anträge müssen spätestens zu diesem Termin eingereicht werden.

Art und Höhe der Förderung: Der einmalige, nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 30 Prozent der Investitionskosten mit folgenden Höchstgrenzen:
• umfassender mechanischer Schutz bei einer Wohnung in Mehrfamilienhäusern in Form von Sicherheitstüren: maximal 1.000 Euro
• umfassender mechanischer Schutz bei einem Eigenheim oder Wohnhaus in Form von Sicherheitstüren und -fenstern: maximal 4.000 Euro
Voraussetzungen: Einbau von Sicherheitstüren mit mindestens WK 2 (ÖNORM B5338 oder ENV 1627) in die Wohnung eines Mehrfamilienhauses oder Einbau von Sicherheitstüren und -fenstern ebenfalls von mindestens WK 2 in ein Eigenheim oder Wohnhaus.
• Die ausführende Firma muss den fachgerechten Einbau sowie die Zertifizierung des Fabrikats bestätigen.
• Erfüllung aller zivilrechtlichen Erfordernisse (Zustimmungserklärungen, behördliche Bewilligungen) durch den Antragsteller.
• Der Antragsteller muss sich verpflichten, von der Förderstelle beauftragen Personen jederzeit und ohne Voranmeldung Zugang zum Objekt zu gewähren.
Antragsteller: alle natürlichen Personen (Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte, Mieter und Pächter).
Anträge: Das entsprechende Formular erhält man sowohl beim Amt der NÖ Landesregierung als auch bei allen Außenstellen der Wohnungsförderungsabteilung in den Bezirkshauptmannschaften. Der Antrag muss nach der Abnahme durch die ausführende Firma bis spätestens sechs Monate nach Einbau oder Inbetriebnahme eingereicht werden. Dem Antrag müssen folgende Unterlagen und Bestätigungen beigelegt werden:
• Originalrechnungen und -zahlungsbelege (werden nach der Prüfung retourniert)
• Bestätigung der Gemeinde über Bauanzeige, Baubewilligung sowie Widmung des Objekts
• Bestätigung der ausführenden Firma über die fachgerechte Ausführung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1/Haus 7A, 3109 St. Pölten
Tel. 02742 22133
E-Mail: wohnbau@noel.gv.at
Internet: www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Wohnen/Sicheres-Wohnen-.html

Wien

Durch die Sonderförderaktion der Stadt wird der Einbau von Sicherheitstüren bis längstens 31.12.2010 gefördert, Anträge müssen bis zu diesem Datum eingereicht werden.

Art und Höhe der Förderung: Gefördert wird der nachträgliche Einbau von Sicherheitstüren in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Betrags (20 Prozent der Kosten, jedoch maximal 400 Euro pro Türflügel; bei zweiflügeligen Eingangstüren daher maximal 800 Euro). Die Förderung ist unabhängig vom Zeitpunkt der Baubewilligung und der Wohnnutzfläche und gilt für Wohnungen, Eigenheime sowie Kleingartenwohnhäuser, die dem persönlichen Wohnbedürfnis dienen. Ausgenommen von der Förderung sind Terrassentüren.
Voraussetzungen: Einbau von Sicherheitstüren mit mindestens WK 3, die nach ÖNORM B 5338 geprüft und gekennzeichnet sind, was mit einem entsprechenden Zertifikat nachgewiesen werden muss. Bei Mietobjekten ist die Zustimmung des Hauseigentümers oder -verwalters nötig, bei städtischen Mietobjekten eine Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen.
Antragsteller: Wohnungsmieter, Wohnungseigentümer sowie Bewohner von Eigenheimen, Reihenhäusern und Kleingartenwohnhäusern mit Hauptwohnsitz in Wien.
Anträge: Eingereicht wird mit dem Antragsformular "Einbruchhemmende Hauseingangstüren in Eigenheimen und Häusern“. Beigelegt werden müssen: Firmenrechnung samt Montagekosten; Kopie eines Zertifikats, das die ÖNORM-Prüfung nachweist; bei Mietobjekten die Einverständniserklärung des Vermieters. Die Förderung kann innerhalb von sechs Monaten ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung beantragt werden.
• Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche
Angelegenheiten (MA 50)
Muthgasse 62, 1. Stock/C1.09, 1190 Wien
Tel. 01 4000-74860
Fax 01 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr
• Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)
Muthgasse 62, Ebene 1, OG, 1190 Wien
Tel. 01 4000-74870

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Nicht gefördert

Sie schreiben im Beitrag „Schloss und Riegel“, der Einbau einer Alarmanlage im Burgenland werde von der Burgenländischen Landesregierung mit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten gefördert, wenn der Antragsteller (Besitzer, Mieter) seinen Hauptwohnsitz im Burgenland hat.

Das ist leider nur die halbe Wahrheit. Ich bin alleiniger Besitzer eines Hauses im Südburgenland und habe trotzdem keine Förderung erhalten – weil meine Frau ihren Hauptwohnsitz in Wien hat. Auf eine Förderung hat man nur Anspruch, „wenn beide Ehepartner an dem zu fördernden Objekt ihren Hauptsitz begründet haben“, wurde ich auf Anfrage vom Landeshauptmann persönlich belehrt.

Dass ich alleiniger Besitzer des Hauses bin, hier ständig wohne, arbeite und auch Steuern bezahle, ist für das Förderungsgesetz unerheblich. So sieht die großzügige Förderung im Burgenland jedenfalls in der Praxis aus: bürokratisch und kleinkariert.

Martin Pollack
E-Mail
(aus Konsument 9/2010)

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Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

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