Zum Inhalt

Versicherung: private Unfallversicherung - Bleibende Schäden

"Welche Vorteile bietet eine private Unfallversicherung und worauf muss ich beim Abschluss achten?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Walter Hager.

Walter Hager (Bild: VKI) 
Walter Hager

Eine private Unfallversicherung ist vor allem dann wichtig, wenn nach einem Freizeitunfall bleibende Schäden (Invalidität) auftreten. Schwere Invaliditätsgrade sollten daher durch eine möglichst hohe Progression gedeckt werden. Hohe Progression bedeutet, dass die Leistung umso höher liegt, je höher der Grad der Invalidität ist.

Vor Abschluss des Vertrages sollte klar sein, welche Summe bei einer dauerhaften, vollständigen Invalidität nötig ist, um keine finanziellen Einbußen zu erleiden. Dazu haben wir folgende Faustregel: Die Versicherungssumme sollte bei einer Progression von zumindest 400 Prozent das Zwei- bis Dreifache des Bruttojahreseinkommens betragen. Außerdem wird  das Risiko von Berge- und Rückholkosten nach Unfällen gedeckt, die die gesetzliche Unfall- beziehungsweise Krankenversicherung nicht immer übernehmen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Privathaftpflichtversicherung - Prämie verspätet bezahlt

Privathaftpflichtversicherung - Prämie verspätet bezahlt

"Ich habe die letzte Prämie meiner Privathaftpflichtversicherung mit zwei Wochen Verspätung bezahlt. In der Zwischenzeit habe ich einen womöglich folgenschweren Unfall verursacht. Kann es sein, dass die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Gabi Kreindl.

Privathaftpflicht - Aufsichtspflicht

Privathaftpflicht - Aufsichtspflicht

"Unsere neunjährige Tochter ist in unserer Siedlung oft alleine mit dem Scooter unterwegs. Zahlt unsere private Haftpflichtversicherung, wenn sie zum Beispiel ein geparktes Auto beschädigt?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Gabi Kreindl.

Schadenersatzleistung - Selbstverursachte Schäden


"Ich habe in einem Geschäft versehentlich eine Geschenktasse zu Boden geworfen. Die Verkäuferin hat mir den vollen Preis dafür berechnet. Müssen Geschäfte für solche Fälle nicht versichert sein?"

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang