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Anlegerentschädigung: Schubladiert - Kommentar von KONSUMENT-Redakteurin Veronika Kaiser

Gruppenklagen wurden schubladiert. Man sollte sie wieder hervorholen. Ein "Aufgespießt" von KONSUMENT-Redakteurin Veronika Kaiser.

Veronika Kaiser (Bild: Wilke) 
E-Mail: Redakteurin
Veronika Kaiser

Ein Konsument – nennen wir ihn Herr Müller – hatte eine nette Summe für die Pension gespart. Sein Neffe, frischgebackener AWD-Berater, riet zu Aktien der Immofinanz: „Sicher wie ein Sparbuch.“ Ein fataler Rat: Herrn Müllers Geld ist dahingeschmolzen. Die Aktien, einst um rund 9 Euro gekauft, grundeln heute bei etwa 2,50 Euro dahin.

Jahrelange Ermittlungen

Die Justiz ermittelt seit Jahren gegen Immofinanz und die Constantia Privatbank. Und wir haben zwar gegen den AWD wegen systematischer Falschberatung Sammelklagen eingebracht, das nützt Herrn Müller aber nichts. Derzeit wird vor Gericht gestritten, ob unsere Klagen überhaupt zulässig sind. Herr Müller wurde bis heute nicht als Zeuge zum damaligen Beratungsgespräch befragt. Die Zeit drängt: Schadenersatzansprüche verjähren binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. So stürmen geprellte Anleger die Gerichte. Und die kommen mit der Arbeit nicht nach. Das müsste nicht so sein.

Gruppenklagen

Bereits vor Jahren wurde die Idee geboren, dass geschädigte Anleger nicht mehr einzeln vor Gericht ziehen müssen, sondern ihre Klagen bündeln können – zur sogenannten Gruppenklage. Viele gleichartige Schadensfälle könnten damit auf einmal entschieden werden. Die Gerichte würden entlastet, Geschädigte kämen schneller zu ihrem Recht. Diese gute Idee wurde aber leider schubladiert. Man sollte sie schleunigst wieder hervorholen. Nicht nur, damit Zigtausend Anleger nicht ewig warten müssen. Auch das Ansehen der Justiz würde wieder steigen.

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