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Datenschutz: Versicherer sammeln Daten - Zentrale Datenbank

"Mit welcher gesetzlichen Berechtigung werden derartige Daten gesammelt und ausgetauscht?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Elisabeth Barth.

  Elisabeth Barth 
Mag. Elisabeth Barth

"Die Versicherungsgesellschaften führen offiziell eine Datenbank, in der jeder Versicherungsnehmer erfasst ist. Darin werden Schadenshäufigkeit, Kündigungen durch die Versicherer oder auch die Ablehnung von Anträgen festgehalten. Diese Daten sind den Versicherern frei zugänglich. Mit welcher gesetzlichen Berechtigung werden derartige Daten gesammelt und ausgetauscht? Man kann nicht einmal einen Vertrag abschließen, wenn man verweigert, dass Daten freigegeben werden."

Zentrales Informationssystem

Hier geht es offenbar um Eintragungen von Daten beim ZIS (Zentrales Informationssystem). Das ist ein beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs eingerichtetes Informationsverbundsystem. Dieses ist bei der Datenschutzkommission nicht registriert. Als Konsument können Sie Auskunft darüber verlangen, welche Daten gespeichert sind (bei der eigenen Versicherung und beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs).

Löschungsanspruch

Wenn Sie der Teilnahme im ZIS bei Vertragsabschluss zugestimmt haben, können Sie der Datenverwendung gemäß § 28 DSG widersprechen (Löschungsanspruch). Die Daten sind in der Folge binnen 8 Wochen zu löschen. Den Anspruch auf Löschung der Daten kann man nötigenfalls auch gerichtlich durchsetzen. Im Grunde müsste – wenn man von Verletzungen des Datenschutzgesetzes ausgeht – die Datenschutzkommission dagegen vorgehen. Informationen und Musterbriefe dazu gibt es auf der Homepage der Arge Daten (www.argedaten.at).

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