Zum Inhalt

Abo stornieren - Rücktrittsrecht bei telefonischer Vereinbarung

"Vor drei Wochen habe ich mich telefonisch überreden lassen, eine Tageszeitung für 3 Monate zu abonnieren. Habe ich ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Manuela Robinson.

KONSUMENT-Juristin Mag. Robinson Manuela (Bild: VKI)
Mag. Manuela
Robinson

Bei sogenannten Geschäften im Fernabsatz gibt es ein Rücktrittsrecht. Die Frist dafür beträgt eine Woche (genauer: sieben Werktage). Wenn keine Belehrung über das Rücktrittsrecht erfolgt ist, beispielsweise in den Ihnen übersandten Unterlagen, ist diese Frist noch offen – d.h., dann könnten Sie noch zurücktreten.

Rücktritt am besten eingeschrieben

Wir raten Ihnen daher, Ihre Unterlagen zu prüfen. Den Rücktritt vom Vertrag sollte man aus Nachweisgründen schriftlich erklären, am besten eingeschrieben.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Tipps für den Geschenkekauf

Tipps für den Geschenkekauf

Ich möchte meiner Freundin zu Weihnachten ein Smartphone schenken und bin auf der Suche nach einem Schnäppchen. Was muss ich dabei beachten?

Rückgabe bei Online-Geschäften - Nur Gutschein?

"Ich habe mir online Gewand bestellt und es in eine Filiale des Unternehmens liefern lassen. Für die am nächsten Tag zurückgegebene Kleidung bekam ich mein Geld nicht retour, sondern erhielt nur einen Gutschein. Ist das rechtens?"

Vertragswiderruf: Fristen? - Rücktritt vom Kauf

Vertragswiderruf: Fristen? - Rücktritt vom Kauf

"Ich habe online etwas bestellt, möchte aber vom Kauf zurücktreten. Der Händler meint, dass ich den Widerruf nicht abschicken muss, solange nichts überwiesen und keine Ware geliefert wurde. Stimmt das?" - Unsere Experten geben Antwort.

Rücktritt beim Onlinekauf - Frist von 14 Tagen

"Ich möchte meine Tochter zu Weihnachten mit einem Kleid überraschen – derzeit gibt es bei Internetbestellungen Rabatt. Den würde ich gerne nutzen, aber was mache ich, wenn meiner Tochter das Kleid nicht passt oder gefällt?"

Zeitschriftenabos - Unverlangte Zusatzleistung


"Ich bin seit Jahren Abonnent einer Zeitung. Nun bekomme ich plötzlich zwei Magazine zusätzlich. Wenn ich nicht vor Ablauf des Testzeitraums kündige, schließe ich automatisch ein extra Abo dafür ab. Ist das rechtens?"

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang