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Kreditkartenabrechnung: Einspruch - Per E-Mail möglich?

"Kann ich gegen eine Kreditkartenabrechnung per E-Mail Einspruch erheben?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Karin Baronyai.

Karin Baronyai (Bild: Vki)
Dr. Karin Baronyai

Nein, eine E-Mail ist hier nicht rechtswirksam, weil darauf die persönliche Unterschrift fehlt – außer, Sie verwenden eine elektronische Signatur. Zudem kommt es vor, dass eine E-Mail den Empfänger nicht erreicht, ohne dass man eine Verständigung erhält. Wir empfehlen aus Nachweisgründen, den Einspruch mit eingeschriebenem Brief einzubringen. Vergessen Sie nicht, eventuell vorhandene Nachweise beizulegen!

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