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Konsumentenrecht: Schlichtung - Schlichten statt prozessieren

Eine Firma lehnt Ihre Reklamation ab, obwohl Sie mehrere Briefe geschrieben haben? Bisher hatten Sie dann nur die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Das ist aber mühsam und zahlt sich oft nicht aus.

Jetzt können sich Konsumenten auch an die "Schlichtung für Verbrauchergeschäfte" wenden. Diese Stelle wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz finanziert.

Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte - Angebot im Internet  

Außergerichtliche Schlichtung

Sie schlichtet Streitfälle zwischen Konsumenten und Unternehmen außergerichtlich, vorerst kostenlos und rasch (möglichst binnen 90 Tagen). Unter www.verbraucherschlichtung.at kann die Beschwerde via Internet eingebracht werden.

Bedingungen: Man muss sich bereits selbst an die Firma gewandt haben und der Streit darf noch nicht gerichtsanhängig sein.

Möglichkeit sich vertreten zu lassen

Bei der Schlichtung kann man sich vertreten lassen, z.B. durch eine Person seines Vertrauens oder durch eine Konsumentenorganisation wie den VKI. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn man keinen Internetzugang hat. Konsumentenorganisationen informieren auch über die Rechtslage, was die Schlichtungsstelle nicht tun darf.

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