Zum Inhalt

Hotelpreis überhöht - Aufschlag des Reiseveranstalters

"Ich habe über einen Reiseveranstalter ein Hotel gebucht, die Anreise erfolgte individuell. Vor Ort erfuhr ich, dass ich bei Direktbuchung statt 2.366 nur 1.697 Euro gezahlt hätte, also um 669 Euro weniger! Ist eine solche Differenz zulässig?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Dr. Barbara Forster.

VKI-Reiserechtsexpertin Dr. Barbara Forster (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Dr. Barbara
Forster

Ein Aufschlag in dieser Höhe seitens eines Reiseveranstalters ist nicht verboten, aber in der Praxis eher unüblich. Da Sie jedoch bei der Buchung den Preis akzeptiert haben, ist es schwierig, die nachträgliche Forderung einer Preisminderung zu begründen.

Tipp: Preisvergleich vor der Buchung

Die einzige Möglichkeit, sich vor einer solchen Preisfalle zu schützen, ist das Vergleichen im Vorfeld: Wie viel kostet das Zimmer bei Direktbuchung und wie viel verlangt der Reiseveranstalter?


Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Flugumbuchung - Anspruch auf Ausgleichsleistung?

"Mein Flug Paris–Wien wurde von der Airline auf einen späteren Flug mit anderer Flugnummer umgebucht und ich kam viereinhalb Stunden verspätet an. Bei Flugverspätungen von über drei Stunden hat man ja Anrecht auf eine Entschädigung. Was aber, wenn die Airline mich auf einen späteren Flug umbucht? Gilt das auch als entschädigungswürdige Verspätung?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Lukas Eschlböck.

Bestätigte Flüge - Findet der Flug statt?

"Wir haben über eine Vermittlungsplattform Flüge gebucht. Wir haben bemerkt, dass es diese Flüge gar nicht mehr gibt, sie aber weiter angeboten werden. Der Flug geht in ein Gebiet mit Reisewarnung. Was sollen wir tun?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Andreas Herrmann.

Reiseversicherung mit Kreditkarte - Leistungsunterschiede

Reiseversicherung mit Kreditkarte - Leistungsunterschiede

"Ich habe mit meiner Mastercard GoldPlus eine Pauschalreise angezahlt. Vom Reisebüro wurde mir der Abschluss eines 'Komplett-Schutz Standard' durch die Europäische Reiseversicherung nahegelegt. Aber ich bin doch über die Mastercard entsprechend versichert, oder?"

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang