Sie. - Leider bleiben Konsumenten hier auf den Kosten sitzen. Die
Ein- und Ausbaukosten für ein zurückgerufenes Gerät könnten nur im Rahmen von
Schadenersatzansprüchen geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür wäre jedoch
ein Verschulden des Händlers, also wenn er das Produkt in Verkehr gebracht hat,
obwohl er wusste, dass es mangelhaft ist. Der Beweis dafür wird allerdings
schwer bis gar nicht zu
erbringen sein.
Geräterückruf: Einhandmischer von Hofer - Kosten für den Ausbau