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Bose: Radio/CD-Player - Test-Gutschein

"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten - in diesem Fall geht es um einen "Test-Gutschein" von Bose.

Ein "Test" zum Ärgern

Im Briefkasten fand Herr Müller ein dickes Kuvert. Der Absender: die Firma Bose, ein renommierter Erzeuger hochwertiger Unterhaltungselektronik. Der Inhalt: die Einladung zum „unverbindlichen Test“ eines neuen Radio/CD-Players. Beigelegt war dem Informationsmaterial ein „Test-Gutschein“. Doch dieser entpuppte sich bei näherem Hinsehen als Bestellkarte: Will man das Gerät ausprobieren, heißt es erst 698 Euro hinlegen. Man muss das Gerät also kaufen und darf es bei Nichtgefallen innerhalb von 30 Tagen wieder zurückgeben. Verständlich, dass Herr Müller dies als Pflanzerei empfand. Er trat dem Angebot nicht näher, sondern informierte uns.

Stellungnahme des Herstellers

Unseren Juristen gefiel die Optik zwar ebenfalls nicht, für eine Klage nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb schien allerdings „die Suppe zu dünn“. Wir baten Bose um Stellungnahme und erhielten folgende Rückmeldung: „Die Entrichtung des Kaufpreises hat keinen anderen Zweck als eine Art psychologisches Pfand, sonst hätten Konsumenten keinerlei Anreiz, das Gerät sorgfältig zu behandeln und sich innerhalb von 30 Tagen dafür oder dagegen zu entscheiden. Wenn wir nicht den Kaufpreis verlangen würden, würden auch Kunden das Gerät bestellen, die sich gar nicht wirklich dafür interessieren. Es ist auch in anderen Bereichen üblich, ein Pfand zu hinterlegen, wenn man Waren zur Probe nach Hause nimmt. Bei unserer Aktion geben wir dem Konsumenten Rechte, die weit über das gesetzliche Rücktrittsrecht hinausgehen. Die Frist für die Rückgabe gegen volle Erstattung des Kaufpreises ist auf 30 Tage verlängert. Bei Rückgabe des Geräts wird auch in keinem Fall, was gesetzlich möglich wäre, eine Gerätemiete verlangt.“

Nun wäre gegen das Angebot eines Kaufs zur Probe ja wirklich nichts zu sagen. Ärgerlich ist jedoch die Werbung, die suggeriert, man könne das Gerät tatsächlich ohne Verpflichtung testen. Bedauerlich, wenn namhafte Hersteller jetzt auch schon zu solchen Methoden greifen …

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