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Lebensmittelkennzeichnung - Fertigpackungs-Verordnung

Auf verpackten Lebensmitteln steht vor der Inhaltsangabe oft der Kleinbuchstabe „e“ in großer Schriftgröße gedruckt, z.B. e 150 g. Was bedeutet dieses Zeichen?

Füllmenge muß in gewissem Bereich liegen

Das kleine Symbol „e“ resultiert aus dem Lebensmittelkennzeichnungsrecht, und zwar aus der Fertigpackungs-Verordnung, die besagt, dass die tatsächliche Füllmenge innerhalb eines gesetzlich vorgeschriebenen Füllmengenbereiches liegen muss. Dieses Symbol zeigt die Einhaltung dieser Vorgabe an und muss deswegen nahe bei der Volumensbezeichnung abgedruckt werden.

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