Zum Inhalt

Reisen: Preiserhöhung - Zwei Monats-Frist

Wir haben im Juni eine Reise gebucht. Jetzt verlangt das Reisebüro eine Nachzahlung. Ist das zulässig?

Die Reisebedingungen der meisten Veranstalter enthalten einen Preisänderungsvorbehalt, um kleinere Preiskorrekturen zu ermöglichen. Aber sogar bei einem solchen Preiserhöhungsvorbehalt darf der Preis nur dann erhöht werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als zwei Monate liegen.

Gründe einzeln ausgehandelt

Innerhalb dieser Zwei-Monats- Frist dürfen Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe dafür bei der Buchung im Einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden. Die Gründe müssen außerdem vom Willen des Unternehmens unabhängig sein.

Pauschalreisen: 20-Tage-Frist

Für Pauschalreisen gilt zusätzlich: In den letzten 20 Tagen vor der Abreise dürfen die Preise in keinem Fall mehr erhöht werden. Bei einer erheblichen Preiserhöhung hat der Reisende jedenfalls ein Rücktrittsrecht. Nach den Allgemeinen Reisebürobedingungen ist dies bei einer Erhöhung um mehr als 10 Prozent der Fall.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Flugumbuchung - Anspruch auf Ausgleichsleistung?

"Mein Flug Paris–Wien wurde von der Airline auf einen späteren Flug mit anderer Flugnummer umgebucht und ich kam viereinhalb Stunden verspätet an. Bei Flugverspätungen von über drei Stunden hat man ja Anrecht auf eine Entschädigung. Was aber, wenn die Airline mich auf einen späteren Flug umbucht? Gilt das auch als entschädigungswürdige Verspätung?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Lukas Eschlböck.

Bestätigte Flüge - Findet der Flug statt?

"Wir haben über eine Vermittlungsplattform Flüge gebucht. Wir haben bemerkt, dass es diese Flüge gar nicht mehr gibt, sie aber weiter angeboten werden. Der Flug geht in ein Gebiet mit Reisewarnung. Was sollen wir tun?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Andreas Herrmann.

Reiseversicherung mit Kreditkarte - Leistungsunterschiede

Reiseversicherung mit Kreditkarte - Leistungsunterschiede

"Ich habe mit meiner Mastercard GoldPlus eine Pauschalreise angezahlt. Vom Reisebüro wurde mir der Abschluss eines 'Komplett-Schutz Standard' durch die Europäische Reiseversicherung nahegelegt. Aber ich bin doch über die Mastercard entsprechend versichert, oder?"

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang