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Europäische Union - Formular statt Krankenschein

Ist es wahr, daß man bei Reisen in EU-Staaten keinen Auslandskrankenschein mehr braucht?
Ja. Jeder Bürger eines EU-Mitgliedsstaates hat das Recht auf medizinische Erstversorgung in jedem anderen EU-Staat, wenn er dort plötzlich erkrankt oder einen Unfall erleidet. Es ist allerdings sehr empfehlenswert, statt des früheren Auslandskrankenscheines das Formular E 111 mit sich zu führen. Es dient als Nachweis, daß Sie und Ihre Familienangehörigen im Heimatland krankenversichert sind und erleichtert es, Ihren Anspruch auf kostenlose medizinische Erstversorgung durchzusetzen. Das Formular erhalten Sie beim Dienstgeber oder bei der Krankenkasse. Unbedingt notwendig ist dieses Formular aber nicht. Es kann dann jedoch passieren, daß Sie unter Umständen für die ärztliche Behandlung am Urlaubsort zunächst selbst aufkommen müssen. Allerdings können Sie die Rechnung dann bei Ihrer Krankenkasse daheim einreichen und bekommen die Auslagen gemäß den Erstattungssätzen des Landes ersetzt, in dem Sie behandelt wurden.

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