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Versandhauskataloge - Mißbrauch mit dem Altpapier

Ich habe eine Mahnung von einem Versandhaus bekommen. Zwar bin ich dort Kundin, aber das, wofür ich gemahnt wurde, habe ich sicher nie bestellt. Wie ist das möglich?
Vermutlich haben Sie einen Versandhauskatalog mit Ihrem Namen und der Kundennummer ins Altpapier gegeben. Ein unredlicher „Finder“ kann daher mit Ihrem Namen und Ihrer Kundennummer auf Rechnung bestellen. Bezahlt er die Rechnung nicht, bekommen Sie die Mahnung. Da sich aber eruieren läßt, an welche Adresse die Waren tatsächlich zugestellt wurden, müßte sich die Sache rasch aufklären. Aber: Wenn Sie Versandhauskataloge zum Altpapier geben, unbedingt Ihren Namen und die Kundennummer daraus entfernen. Dann kann damit kein Mißbrauch getrieben werden.

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