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Verpatzter Urlaub - Tricks von Reiseveranstaltern

In meinem Urlaub gab es jede Menge Ärger. Wie lange habe ich Zeit zum Reklamieren?
Die Frist für die Gewährleistung beträgt sechs Monate. Dazu ein wichtiger Tipp aus unserer Beratungspraxis: Reiseveranstalter verfolgen oft eine Verzögerungstaktik. Sie behaupten, man müsse sich erst vor Ort von der Richtigkeit der Vorhaltungen informieren und dazu mit der Hotelleitung und der Agentur Kontakt aufnehmen. Das werde eine Zeit dauern. Danach werden die Konsumenten immer wieder vertröstet. Oft hören sie auch gar nichts mehr. Schließlich ist die Frist für die Gewährleistung um, die Geschädigten bleiben über. Daher sollten Sie rasch fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen, etwa in unserer Beratung. Bei gravierenden Mängeln sollten Sie rechtliche Schritte erwägen, wenn es nicht rasch zu einer Einigung kommt. Sind die Beschwerden gut dokumentiert, etwa durch Aufzeichnungen, Zeugen und Fotos, haben Sie gute Chancen bei Gericht.

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