Zum Inhalt

Timesharing - Der "Sie haben gewonnen"-Schmäh

Ein Freund von mir wurde in Spanien zu einem Timesharing-Vertrag überredet und hat per Kreditkarte eine Anzahlung geleistet. Ich dachte, nach der neuen Rechtslage ist so etwas nicht mehr möglich.
Eigentlich sieht die neue EU-Richtline zum Timesharing ein Rücktrittsrecht vor, außerdem sind Vorauszahlungen nicht mehr zulässig. Doch gerade in Spanien kommt es immer wieder zu Problemen. Teilweise werden derartige Teilzeitwohnrechte als „Aktien“ oder „Clubmitgliedschaften“ bezeichnet und behauptet, dass hier die Gesetze bezüglich Timesharing nicht gelten. Außerdem werden immer noch Anzahlungen kassiert. Oft werden Urlauber in spanischen Ferienorten mit dem „Sie haben gewonnen“-Schmäh angelockt und zu einer Unterschrift genötigt. Solchen Erpressungsversuchen sollte man widerstehen. Und in Urlaubsländern wie der Türkei oder Tunesien gilt die EU-Richtlinie nicht!

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Tipps für den Geschenkekauf

Tipps für den Geschenkekauf

Ich möchte meiner Freundin zu Weihnachten ein Smartphone schenken und bin auf der Suche nach einem Schnäppchen. Was muss ich dabei beachten?

Rückgabe bei Online-Geschäften - Nur Gutschein?

"Ich habe mir online Gewand bestellt und es in eine Filiale des Unternehmens liefern lassen. Für die am nächsten Tag zurückgegebene Kleidung bekam ich mein Geld nicht retour, sondern erhielt nur einen Gutschein. Ist das rechtens?"

Vertragswiderruf: Fristen? - Rücktritt vom Kauf

Vertragswiderruf: Fristen? - Rücktritt vom Kauf

"Ich habe online etwas bestellt, möchte aber vom Kauf zurücktreten. Der Händler meint, dass ich den Widerruf nicht abschicken muss, solange nichts überwiesen und keine Ware geliefert wurde. Stimmt das?" - Unsere Experten geben Antwort.

Rücktritt beim Onlinekauf - Frist von 14 Tagen

"Ich möchte meine Tochter zu Weihnachten mit einem Kleid überraschen – derzeit gibt es bei Internetbestellungen Rabatt. Den würde ich gerne nutzen, aber was mache ich, wenn meiner Tochter das Kleid nicht passt oder gefällt?"

Ticketkauf online - Kein Rücktrittsrecht

Ich habe aus Versehen zwei Konzerttickets bestellt, weil ich voreilig auf den "Bestellen"- Button geklickt habe. Gibt es eine Möglichkeit, doch vom Kauf zurückzutreten? - Konsumenten fragen, unsere Experten antworten.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang