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Gutschein - Begrenzte Gültigkeitsdauer

Ich habe einen Gutschein einer Firma geschenkt bekommen. Darauf steht: „gilt zehn Monate ab Ausstellungsdatum“. Ist das zulässig?
Ja, es ist durchaus legitim, die Gültigkeitsdauer zu begrenzen. Wird der Gutschein nicht innerhalb dieser First eingelöst, verfällt er. Will man Unstimmigkeiten verhindern, sollte man darauf achten, dass der Gutschein nicht befristet ausgestellt wird. Das gilt ebenso für Gutschriften, die Sie zum Beispiel als Kulanz von einer Firma erhalten. Ohne Befristung bleibt Gutschein oder Gutschrift dreißig Jahre lang gültig.

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