Sie schreiben, dass gelbes Drehlicht an Privatfahrzeugen nicht erlaubt sei. Woraus entnehmen Sie diese Vorschrift? Der § 99 KFG, Absatz 6, erlaubt nämlich die Verwendung von gelbrotem Drehlicht ausdrücklich beim Abschleppen und bei einer Ladetätigkeit unter Verwendung von Ladekränen oder Bühnen. Dies ist an keine Genehmigung gebunden.
Robert Spiller
Wien