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Lohnsteuerausgleich - Sonderausgaben, Werbungskosten

, aktualisiert am

Wann zahlt sich ein Lohnsteuerausgleich aus?

Ein Antrag zur – nunmehr – „Arbeitnehmerveranlagung“ zahlt sich insbesondere dann aus, wenn:

  • Ihre Bezüge von Monat zu Monat unterschiedlich hoch bzw. in wenigen Monaten überdurchschnittlich hoch waren;
  • Ihnen der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht;
  • Sie Sonderausgaben (z.B. Unfallversicherungen, Wohnraumschaffung, Steuerberatungskosten…) hatten;
  • Sie außergewöhnliche Belastungen zu tragen hatten (z.B. Hochwasser);
  • Sie Werbungskosten von mehr als 132 Euro p.a. für die Erhaltung bzw. Verbesserung der Chancen in Ihrem Beruf aufgewendet haben.

Fünf Jahre Zeit

Für die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung haben Sie 5 Jahre Zeit.

Davon zu unterscheiden ist die Pflichtveranlagung. Sie ist bis spätestens 30. Juni (elektronisch) bzw. 30. September (Nachfrist) des Folgejahres zu erledigen, wenn

  • Sie zusätzlich andere Einkünfte (selbstständig, Vermietung und Verpachtung, nicht endbesteuerte Kapitalerträge, …) von mehr als 730 Euro p.a. erzielten;
  • Sie gleichzeitig bei zwei oder mehr Dienstgebern beschäftigt waren;
  • Sie Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversicherung, vom Heer (Präsenzdienst, Truppenübung, …), eine Rückzahlung von Pflichtversicherungsbeiträgen oder aus dem Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds erhalten haben;
  • bei der Lohnsteuerberechnung ein Freibetrag aufgrund eines Freibetragsbescheides berücksichtigt wurde;
  • der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag berücksichtigt wurde und die Voraussetzungen weggefallen sind.


Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala,
Steuerberaterin in Wien
Internet: www.human-money.at

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