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Mahnungen - Fristen und Verjährung

, aktualisiert am

"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Ich habe bei einer deutschen Apotheke im November 2005 Waren bestellt, erhalten und bezahlt. Nun habe ich eine Mahnung erhalten. Ich habe jedoch von damals keine Unterlagen mehr. Darf ein Unternehmer nach so langer Zeit überhaupt mahnen?"

Drei Jahre Verjährungsfrist

Antwort: Ja. Forderungen verjähren nach drei Jahren. Daher ist es zulässig, dass eine Firma auch nach längerer Zeit mahnt. Empfehlenswert ist es daher, alle Bankbelege drei Jahre aufzuheben. Wir raten, dass Sie sich mit der Apotheke in Verbindung setzen und mitteilen (am besten mit Datumsangabe), dass Sie den Betrag bereits bezahlt haben.

Die Beweislast liegt allerdings bei Ihnen. Sollten Sie mit einer Mitteilung keinen Erfolg haben, müssen Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung setzen und ein Duplikat des Beleges anfordern. Dies ist allerdings mit erheblichen Kosten verbunden.

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