Die Testplakette des VKI

Werbung mit Testurteilen

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veröffentlicht: 10.06.2010

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Werbung mit Testurteilen

Die Tests des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) sind objektiv und unabhängig. Deshalb vertrauen Konsumentinnen und Konsumenten den Urteilen und richten sich beim Kauf nach ihnen. Eine im Jahr 2010 durchgeführte repräsentative Erhebung des market-Institutes zeigt, dass rund zwei Drittel der Österreicherinnen und Österreicher „eher schon“ (42 Prozent) bzw. „auf jeden Fall“ (20 Prozent) beim Einkauf auf Produkte achten, die eine Testplakette tragen.

Firmen können ihre Produkte bzw. Leistungen mit den Testurteilen bzw. den Testplaketten des Vereins für Konsumenteninformation bewerben, sofern sie die Richtlinien des Vereins einhalten. Im Juni 2010 hat der VKI aktualisierte Richtlinien verabschiedet. Diese finden Sie im Downloadbereich rechts.

Gegen missbräuchliche Werbung mit Testurteilen geht der Verein für Konsumenteninformation mittels Abmahnung und gerichtlichen Schritten vor.

Neue Testplakette

Der VKI hat im Juni 2010 nicht nur die Richtlinien zur Werbung mit Testurteilen überarbeitet, sondern auch die Testplakette neu gestaltet. Bei der Werbung mit Testurteilen ist nunmehr die neue Testplakette zu verwenden.

Mit Testplaketten, die vor dem 23. Juni 2010 ausgestellt wurden, darf jedoch weiterhin geworben werden.

VKI-Testplakette bis zum 22.06.2010: VKI-Testplakette ab dem 23.06.2010:
Bild: VKI Bild: VKI

 

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