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Gutscheine - Schein-Geschenk

, aktualisiert am

Wem zu Weihnachten die Geschenkideen ausgehen, der sollte auf Gutscheine setzen. Das erspart Ärger unterm Christbaum und den Beschenkten den Umtausch.

Du lieber Gott, schon wieder Weihnachten! Angenommen Sie gehören zu jenen, die nie ein Problem haben, für ihre Lieben genau das richtige Geschenk zu finden, dann brauchen Sie hier erst gar nicht weiterzulesen. Wenn Sie sich aber jeden Dezember oder auch in den Monaten dazwischen und bei Anlässen aller Art damit abquälen, etwas Passendes zu finden, dann sollten Sie es einmal mit einem Gutschein versuchen.

Zugegeben, ein Geschenkgutschein macht unterm Christbaum nicht so viel her wie eine schicke Designertasche. Dafür ersparen Sie sich aber lange Gesichter oder betretenes Schweigen, weil Sie entweder den falschen Modeschöpfer erwischt haben oder der Beschenkte Taschen innig hasst.

Tipps für Schenkende

Fast jedes Unternehmen bietet Gutscheine an. Es gibt sie in Papierform, in vielen Geschäften aber auch als Plastikkarte. Zusammen mit einem hübschen Kuvert sieht beides gut aus und kann in den meisten Fällen auch mit jedem beliebigen Betrag dotiert werden.

Sie nennen die Summe, die Sie verschenken möchten, zahlen, und der vom Unternehmen ausgegebene Gutschein wird entsprechend beschriftet bzw. die Karte aufgeladen. Das ist praktisch, weil Sie so nicht auf vorgegebene Stückelungen wie 5, 10, 50 oder 100 Euro festgelegt sind.

Was Sie prüfen sollten

Möchten Sie einen Gutschein schenken, fragen Sie vor dem Kauf im Geschäft genau nach:

  • Wie lange gilt der Gutschein?
  • Gibt es Einlösefristen und wenn ja, wann beginnen sie zu laufen?
  • Kann man einen beliebigen Betrag wählen?
  • Wo kann der Gutschein eingelöst werden? Wird er als Zahlungsmittel in allen Filialen einer Kette akzeptiert?
  • Gilt er nur im Inland oder ist auch außerhalb von Österreich ein Einkauf beim Unternehmen möglich?
  • Was passiert, wenn der Einkaufswert den Wert des Gutscheins unterschreitet?

Gibt es im Geschäft einen Aushang, der über die Geschäftsbedingungen bei Gutscheinen informiert, so lesen Sie diese sorgfältig durch. Überprüfen Sie noch vor Ort, ob alle Ihnen gegenüber gemachten Angaben mit dem Kleingedruckten auf Ihrem Gutschein übereinstimmen.

Tipps für Beschenkte

Tipps für Beschenkte

Bekommen Sie einen Gutschein geschenkt, auf dem keine Frist angegeben ist, so bleibt er 30 Jahre gültig. Ganz schön lange also. Obwohl Sie hier keinen Stress beim Einlösen haben, sollten Sie damit nicht ewig warten. Denn aufgrund der Inflation wird der verfügbare Betrag immer weniger wert. Außerdem ist nicht gesagt, dass das Unternehmen, bei dem Sie mit Ihrem Gutschein einkaufen können, so lange existiert. Geht die Firma pleite oder wird sie aufgelöst, schauen Sie durch die Finger!

Ausgegeben werden aber auch Gutscheine mit Einlösefristen. Diese müssen am Gutschein selbst vermerkt sein. Hier sollten Sie schon gar nicht lange zuwarten. Verpassen Sie nämlich den Endtermin, haben Sie Pech gehabt – Ihr Gutschein ist wertlos. Ein Gutschein ist wie Bargeld. Geben Sie also sorgfältig darauf acht. Jeder, der ihn besitzt, kann ihn einlösen. Davon ausgenommen sind nur Gutscheine, die auf einen Namen ausgestellt wurden, etwa ein Reisegutschein.

Geben Sie weniger aus, als Ihr Gutschein wert ist, bekommen Sie über den Restbetrag in der Regel eine Gutschrift. Die Hoffnung, den Gesamtwert eines ungeliebten Gutscheins in Bargeld umwandeln zu können, ist meist vergebens.

Umtausch und Gutschein

Nach den Feiertagen beginnt erfahrungsgemäß der große Run auf die Geschäfte. Alles, was nicht passt oder nicht gefällt, wird umgetauscht. Ein generelles Umtauschrecht gibt es jedoch nicht. Wurde beim Kauf keine Umtauschmöglichkeit vereinbart, sind Sie auf das Entgegenkommen des Verkäufers angewiesen.

In der täglichen Einkaufspraxis gibt es aber inzwischen Ketten, die bei Nichtgefallen sogar den Kaufpreis rückerstatten. Bei anderen wird dem Kunden der Betrag gutgeschrieben. Hier gilt meist eine Einlösungsfrist, die auf dem Gutschein oder dem Kassenbon vermerkt sein muss.

Damit überhaupt etwas geht, brauchen Sie aber auf jeden Fall die Originalrechnung. Auf ihr steht auch drauf, ob Sie problemlos umtauschen können und wenn ja, wie lange.

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